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nalo

Gewährleistung Autokauf privat

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hallo,

ich habe einen smart von privat gekauft und musste nun feststellen, dass dieser ab und an qualmt. ich war nun in der werkstatt und man meinte turbo ist im arsch.

wie sieht es eigentlich mit der gewährleistung aus.

kann ich den verkäufer anrufen und rückgabe oder zumindest behebung des mangels verlangen?

im kaufvertrag steht: unter ausschluss jeglicher gewährleistung.

 

was meint ihr?

freue mich auf eure antworten

nalo

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da würde ich mal sagen zong gezogen!!

 

es sei du kannst ihm täuschung vorwerfen, bzw beweisen das er den namgel bei verkauf gewußt hat!!

 

im falle turbo wird das aber sehr schwer!!

 

 

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ICQ: 191-048-097

 

 


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ich denke da brauchst du professionellen rat. als laie würde ich meinen, es müsste irgendwas von....nach neuem eu-recht müsste man eigentlich, aber wir schliessen das ausdrücklich aus.... oder so heissen. in wie weit die bei euch getroffene regelung da genügt, kann wohl nur ein anwalt klären

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sig.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde vergeblich editiert von iidollarii am 22.11. gegen 02:41 Uhr ]

 


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Also beim Verkauf privat/privat ist in den vorgedruckten Kaufvertrögen eine Gewährleistung meist ausgeschlossen - also "gekauft wie gesehen"...

 

Wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir aber mal nen Beratungstermin beim Anwalt holen...

 

Aber viel Chancen sehe ich nicht - es sei denn, da wurde vorsätzlich (also wissentlich) was manipuliert.

 

Beispiel: meine kollegin kaufte nen Wagen von Privat, da war mit Klebeband irgendwas notdürftig geflickt - da konnte per Anwalt dann eine Übernahme der Reparaturkosten erreicht werden.

 

Kann ja auch sein, dass der Verkäufer das echt nicht weiß, mit dem defekten Turbo...

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Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

!!! ZU VERKAUFEN: mein 42 Brabus (01/06, 21tkm): 12.900 Euro

weil ich den jetzt habe: 42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

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selbst der ADAC hat diesen Passus in Fettschrift auf seinen Musterkaufverträge. Ist leider so, dass die EU-Rechtssprechung eine Gewährleistung erfordert, wenn diese NICHT ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ist ja beim Privatverkäufen jeglicher Art über Internetauktionshäusern genauso der Fall, dass man sich da als Verkäufer dieser entzieht.

 

Privatkauf ist immer mit Risiko behaftet und selbst bei einem Kauf von einem Händler mit einer Garantieversicherung ist auch nicht alles an Sachmängel eingeschlossen. Die meisten Garantieversicherungen leisten nur Gewähr für "in Öl laufende Teile". Sprich wenn die Batterie innerhalb eines Jahres das Zeitliche segnet, ist sie auch von einer Gewährleistung ausgeschlossen und man muss als Käufer selber bezahlen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von funny_flagie am 07.11.2007 um 15:47 Uhr ]


Adda,

Martin

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Quote:
Privatkauf ist immer mit Risiko behaftet und selbst bei einem Kauf von einem Händler mit einer Garantieversicherung ist auch nicht alles an Sachmängel eingeschlossen. Die meisten Garantieversicherungen leisten nur Gewähr für "in Öl laufende Teile". Sprich wenn die Batterie innerhalb eines Jahres das Zeitliche segnet, ist sie auch von einer Gewährleistung ausgeschlossen und man muss als Käufer selber bezahlen.

 

Du musst hier die "Garantieversicherung" von der gesetzlichen Gewährleistung differenzieren. Die Garantieversicherung ist eigentlich eine "Reparaturkostenversicherung", und hierbei sind die Versicherer relativ frei, welche Baugruppen und Teile sie in die Bedingungen aufnehmen.

Dem Händler steht dies wiederum nicht frei, er haftet für die Mangelfreiheit insgesamt.

Klar muss man nach einem Jahr die kaputte Batterie selbst bezahlen, denn zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (idR Übergabe des Fahrzeugs durch den Händler) war sie ja offensichtlich noch in Ordnung.

Um das Beweisproblem mit dem Mangel bei Gefahrübergang sachgerecht zu lösen gibt es die Beweislastumkehr (Achtung: gilt nur bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher!), es wird für die Dauer von sechs Monaten vermutet dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.

 

Ausserdem sollte man darauf achten, die Gewährleistung ausdrücklich auszuschließen, denn Formulierungen wie "Gekauft wie gesehen" reichen lt. Rechtsprechung nicht für einen Gewährleistungsausschluss. Denn "gesehen" hat ein durchschnittlicher Kunde ein Fahrzeug ohne offensichtliche Mängel, also wurde auch ein solches zum Inhalt des Vertrages gemacht, mit der Folge dass der Verkäufer haftet.

 

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ja danke für die antworten.

es handelt sich hier aber nicht um einen händler sondern um einen privatverkauf. und da geht es nur um gewährleistung oder?

 

kann eine werkstatt eigentlich feststellen wie lange so ein schaden schon besteht? (1 woche oder 2 monate)???

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Ob die Werkstatt das kann, weiß ich nicht. Zur Not wird das ein Gutachter feststellen müssen. Gewährleistung bezieht sich immer nur darauf, das bei Übergabe der Schaden noch nicht da war. Das heißt nicht, das in den ein oder zwei Jahren etwas nicht kaputt gehen darf!

 

Und selbst wenn der Gutachter feststellt, das der Schaden schon älter länger her ist als Du das Auto hast (wie lange hast Du es den schon?), dann ist die Gewährleistung in Deinem Fall ausgeschlossen. Dann haftet der Verkäufer nur, wenn DU ihm VORSATZ beweisen kannst, also er den Schaden wußte und mit Absicht nicht gesagt hat. Evtl. hilft es da mal, bei seiner alten Werkstatt nachzufragen (Stempel im Wartungsheft, alte Rechnungen o.ä). Aber ich denke, da sind die Chancen dann ehr gering, das Dir das gelingt.

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205518.jpg

 

Spritmonitor.de

 

 

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Genauso ist es. Der Verkäufer müsste den Mangel arglistig verschwiegen haben.

Eine Möglichkeit wäre, im SC wo der Wagen gewartet wurde, mal vorsichtig nachzufragen. Vielleicht hat man den Vorbesitzer ja beim letzen Service darauf hingewiesen, oder vielleicht sogar als Hinweis auf dem Service-Protokoll vermerkt.

Fragen kostet nichts...

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