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mcoupe321

bestimmtes Baujahr bevorzugen?

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

ich möchte mir wieder einen Smart zulegen. Hatte einige Jahre zuvor einen Benziner von dem ich sehr zufrieden war.

 

Jetzt soll es aber ein CDI Coupe sein mit Klima , er darf maximal 5.000 Euro kosten.

 

Da ich mich jetzt auf die Suche mache würde ich gerne wissen ob ich gewisse Baujahre nicht kazfen sollte. Klar, für 5.000 Euro bekomme ich keinen 04er und wahrscheinlich auch keinen 03er.

 

Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

 

Grüße, Christopher

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Dann wird´s hart! Du weißt ja wie sehr sich die Baujahre ab 2003 abwärts unterscheiden.

Geb ein bißchen mehr aus und hol Dir nen 2003 Coupé.

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jepp.. seh ich auch so...

 

gib lieber mehr aus und hol dir ne ordentliche kugel...

 

kannst ja auch die 5000 euronen als anzahlung nehmen und finanzierst den rest... hast dann im monat nur ne kleine belastung und sparst vermutlich dadurch mehr, als wenn du nen älteren hast und dann monatlich kohle für ersatzteile und reparaturen raushaust... ;-)

 

-----------------

Gruß Stephan


Willy Würfel

online?icq=330812333&img=7Spritmonitor.de


 

[ Diese Nachricht wurde editiert von DerTux am 08.11.2007 um 08:58 Uhr ]

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    • Ergänzung bzw. Korrektur: Für die Schmid Space ist es nicht nur ein Gutachten, sondern sogar eine echte ABE! D.h. eigentlich sollte nicht mal eine Abnahme am Fahrzeug erforderlich sein, wenn genau die Reifendimensionen montiert werden, die in dieser ABE angegeben sind!   Allerdings steht dann in der Anlage zu der ABE drin: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.   Irschendwie gomsch? 🤔 Das würde ja bedeuten, daß trotz ABE für die Räder eine Abnahme durch einen Prüfer erforderlich ist.   Vorteilhaft ist, daß in der Anlage steht, daß diese für alle Smarts mit der EG Genehmigungs-Nr. e1*98/14*0080*... gilt, also alle Smarts seit Anbeginn der Fertigung! 😊 Wie eigentlich immer in den Gutachten zu Felgen aus dem Zubehör, nur Smart und Brabus machen hier immer eine Einschränkung! 🙄   Unbedingt beachtet werden muss aber in diesem Zusammenhang, daß für diese Felgen Kegelbundschrauben erforderlich sind, d.h. es dürfen nicht die Serienradbolzen verwendet werden, weil diese Kugelbundschrauben sind!
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