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divaslounge

175-er Winterreifen auch vorne möglich?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich möchte mir gebrauchte Winterreifen für den Smart Fortwo (2005) kaufen. Angeboten werden 4 Stk. 175-er auf Alufelge. Passen die auch für die Vorderachse? Laut Zulassung gehören vorne 145-er drauf. Kann mir jemand helfen???

 

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wilkommen im Forum!!!

 

das passt wenn du die richtige felge hast!!

 

die smart-stahlfelgen gehen nicht!!

die vordere ist zu smal um nen 175er drauf zu machen und die hintere darfst du vorne wegen der einpresstiefe nicht fahren.

 

die möglichkeit die du hast ist zb. dir "core-line-felgen" von smart zu holen, dann kannst du als winterreifen vorne 175 und hinten 195 fahren!!!

 

das wäre die beste möglichkeit!!!

 

gruße

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bubismartklein.JPG

rskurz7if.png

 

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ICQ: 191-048-097

 

 


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Danke Bubis,

ich habe 175-er Brabus Sportiva Alufelgen inkl. Winterreifen angeboten bekommen. Im Smart Center sagte man mir, dass das passt... Hoffentlich stimmt das auch, ich würde die dann nämlich heute kaufen...

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natürlich passen die, Du musst die Räder halt beim Tüv (o.ä.) eintragen lassen, soweit sie dies nicht in dieser Größe schon sind.

Kommen halt nochmals die Kosten fürs Eintragen dazu.

 

Gruß,

 

smartz

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Auto-Geschichte: VW Golf 1, Nissan Bluebird, Opel Kadett GSI, Nissan Primera, Smart City Coupe, Smart City Coupe CDI, Nissan 300ZX, Alfa Romeo GTV, Alfa Romeo 147 JTD, Smart Fortwo Cabrio

fortwosignatur2

Mein Smart bei mysmart.org

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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