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Electronaut

Rubbeldiekatz

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Sorry, vertan.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Electronaut am 29.10.2007 um 01:40 Uhr ]


Gruß,

Tom

 

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the sun was born, so it shall die,

so only shadows comfort me,

i know in darkness i will find you

giving up inside like me

 

 

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Macht nichts, passiert dem Igel auch immer -wenn er von der Klobürste runterhopst! :-D

 

Rolf

 

 


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    • Ergänzung bzw. Korrektur: Für die Schmid Space ist es nicht nur ein Gutachten, sondern sogar eine echte ABE! D.h. eigentlich sollte nicht mal eine Abnahme am Fahrzeug erforderlich sein, wenn genau die Reifendimensionen montiert werden, die in dieser ABE angegeben sind!   Allerdings steht dann in der Anlage zu der ABE drin: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.   Irschendwie gomsch? 🤔 Das würde ja bedeuten, daß trotz ABE eine Abnahme durch einen Prüfer erforderlich ist.   Unbedingt beachtet werden muss aber in diesem Zusammenhang, daß für diese Felgen Kegelbundschrauben erforderlich sind, d.h. es dürfen nicht die Serienradbolzen verwendet werden, weil diese Kugelbundschrauben sind!
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