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nicmare

Standard Soundpaket und MP3 ??

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Habe jetzt nen Smart42 Cabrio mit EZ 2005.

Da ist werkseitig das Soundpaket mit HT und CD Wechseler unterm Sitz verbaut. Leider auch mit dem Grundigradio. Wie kann ich jetzt genau nen MP3 Player anschließen? Ich habe gelesen dass man das Kabel vom CD Wechseler nehmen soll. Muss ich also ne Verlängerung verlegen und muss ich da auf was bestimmtes achten? Habe was von "Freischalten" gelesen. Welchen Adapter? Gibt es nen Schalter damit man zwischen den Wechseler und MP3 Player abwechseln kann?

Grüße


Meine Dashcam: Blackvue Dashcam

Mein Sound: Multiroom Lautsprecher

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Entweder Wechsler oder MP3 Player. Kabel gibt es bei Ebay oder bei MDC.

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timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Quote:

Am 11.10.2007 um 12:07 Uhr hat Timo geschrieben:
Entweder Wechsler oder MP3 Player. Kabel gibt es bei Ebay oder bei MDC.[/url]

 

Welches Kabel wäre das von MDC ?

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Quote:

Am 11.10.2007 um 12:43 Uhr hat smartbuck geschrieben:
Welches Kabel wäre das von MDC ?

 

Das hier - vierter Artikel von oben ;-)

 

Grüße

Micha


Sig_2.jpg - bebastelt, zumeist unter Beachtung von ntars-001.gif

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Dann geht aber leider der Wechsler nicht mehr wenn man den Port mit dem MP3 Adapterkabel aus der Bucht nimmt. Hatte meinen Wechsler daraufhin dann verkauft :-D

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so long take care - limited one -

 

ICQ: 145352918

 

db_image.php?image_id=1228&user_id=379&width=296?no_cache=1189794364

 

 

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Braucht man denn dann noch einen Schalter?

Es langt doch dann mp3 - wozu noch den Wechsler?

Mach's wie l-1...verkauf das gute Teil teuer in der Bucht ;-)

 

Grüße

Micha


Sig_2.jpg - bebastelt, zumeist unter Beachtung von ntars-001.gif

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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