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Franky69

Chiptuning/Tüv

Empfohlene Beiträge

Hallo hab mal eine kurze Frage ,habe vor meinen CDI von 41 auf 63 PS per Chiptuning hochdrehen zu lassen muß ich zum TÜV ? Das ich das der Versicherung melden muß ist klar . :(

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Klar, ist doch ne Leistungssteigerung und Veränderung am Fahrzeug, das muss eingetragen werden.

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! 147599_3.pngS

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Sonst geht es dir dann so wie mir mit meinem Auspuff.......wenn man das ein paar mal macht bekommt man auch Punkte zusammen....heul.

 

 


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Danke für die schnelle Antwort geben die Tuningfirmen keine ABEs dafür ?das man das nicht eintragen lassen muß ?

 


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also bei unserem Firmensmart ist der Typ gekommen Notebook dran schwups fertig 300 euro kassiert und wech war er..... aber so wie ich jetzt Erfahrung mit den Bullen habe werde ich mal auf der B27 immer in den Rückspiegel schauen bevor ich Gas gebe......denn wenn die bei 160 hinter mir sind......dann: Fahren ohne Betriebserlaubnis / ohne Versicherungschutz..... schon wieder Punkte und Geld und wieder Vorführen....ey die gehen einen so auf den Sack.

 

 


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Hey Franky,

ne, ABEs gibt es für das Chippen nicht. Ist wie mit Felgen, müssen auch immer eingetragen werden. Kommste nicht drum rum.

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Es kommt immer anders, wenn man denkt!

 


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Quote:
ausserdem brauchst neden dem reinen chiptuning auch nen anderen tacho...

Nicht immer, habe eingetragenes Evotech Tuning ohne Tachoauswechslung/Erweiterung.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Quote:

Am 19.09.2007 um 18:54 Uhr hat Spitzbub geschrieben:
Quote:
ausserdem brauchst neden dem reinen chiptuning auch nen anderen tacho...

 

Nicht immer, habe eingetragenes Evotech Tuning ohne Tachoauswechslung/Erweiterung.

 

 

 

Gruß

 

Steffen

 

 


 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er jetzt immer noch bei 135 km/h abregelt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dafür die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. siehe auch Wikipedia:

Quote:
In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie nachgehen, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen.


Gruß Frank

 

 

 

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Hey,

 

er ist nicht abgeregelt wird aber in der Abnahme "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem $27 Abs 1 STVZO mit einer max Geschwindigkeit von 140 km/h angegeben.

Keine Ahnung weshalb oder warum und deshalb ist wohl keine Tachoerweiterung notwendig.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Quote:

Am 19.09.2007 um 18:10 Uhr hat casioserver geschrieben:
also bei unserem Firmensmart ist der Typ gekommen Notebook dran schwups fertig 300 euro kassiert und wech war er..... aber so wie ich jetzt Erfahrung mit den Bullen habe werde ich mal auf der B27 immer in den Rückspiegel schauen bevor ich Gas gebe......denn wenn die bei 160 hinter mir sind......dann: Fahren ohne Betriebserlaubnis / ohne Versicherungschutz..... schon wieder Punkte und Geld und wieder Vorführen....ey die gehen einen so auf den Sack.



 

Auf den Sack gehn mir die Leute, die sowas nicht eintragen lassen und dann noch über die polizei maulen.....so einen sollte man ruhig mal erwischen....Zack Karre stillgelegt....!! :-P

 

er ist nicht abgeregelt wird aber in der Abnahme "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem $27 Abs 1 STVZO mit einer max Geschwindigkeit von 140 km/h angegeben.

Keine Ahnung weshalb oder warum und deshalb ist wohl keine Tachoerweiterung notwendig.

 

Gruß

Steffen

 

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Und das klingt ja auch nicht wirklich seriös ß1ß1


 

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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    • Ich habe auch noch Winterreifen, die eventuell (da habe ich noch nicht nachgeschaut) ebenfalls neue Sensoren brauchen werden. Das sehe ich dann im Oktober. Eine Spielerei ist es wahrscheinlich aber auch zum Teil bei mir 😉 Ich bin ein Computer-Mensch (Fachinformatiker Anwendungsentwicklung) und Autos sind aktuell noch nicht so mein Ding, was die Reparatur angeht. Aber man lernt gerne dazu.   Sollte es schiefgehen, war es eben Lehrgeld. Halb so schlimm. Aber vielleicht kann ich dann durch diese Erfahrung weiteren hier im Forum helfen die richtigeren Entscheidungen zu treffen 😉   Letztes Mal musste es schnell gehen, da ein Reifen 2x am Tag nachgefüllt werden musste. Da nimmt man, was man bekommt - vor allem bei einem einfachen 35km Fahrtweg zur Arbeit (25km über Autobahn) und dann noch mal 35km zurück.   Von meinem älteren Bruder weiß ich, dass sein Sohnemann seine Reifen so heftig abgefahren hat, dass er ihm den Schlüssel wegnehmen musste, bis er neue Reifen gekauft hat. Auf der Innenseite hatte schon das Drahtgeflecht rausgeschaut, außen war nichts zu sehen. Natürlich habe ich keine Statistiken, aber ich denke schon, dass ein nerviges Lämpchen Menschen eher dazu bringt ihre Reifen zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen. Und das hilft wahrscheinlich schon ganz gut.   Edit:    Ah, es geht nur darum, ob es ein aktives sein muss, oder ob ein passives nicht ausreichen würde. Da bin ich definitiv der Meinung, dass ein passsives auf jeden Fall ausreicht! Bin vorher auch immer nur mit passiven gefahren und die haben auch sehr sorgfältig ihren Dienst verrichtet.
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