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smartyn

Smartfahrer Sachsen/Anhalts wo seid ihr denn alle

Empfohlene Beiträge

Zum Glück bist Du ja überhaupt nicht unentschlossen... :lol: ;-)

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Eine richtige Entscheidung darf man auch abwägen.

 

In dem Fall kommt vor dem Roadster halt ein F**T. LOL

 

PoWder

 

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also weißt du PoWder...das find ich bescheiden das meine Überraschung geplatzt is, aber du darfst wenn du magst auch mal drinnen Sitzen..hehe

 

also franky hat mir schon gesagt das ihr alle nach Ösi land fahrt...also wenn es sich bei mir rechnet und ich frei bekomme, fahre ich selbstverständlich mit. habe mir auch schon einen Campingplatz gesucht wo es vom Preis her geht, denn ich denke solang das wetter nicht so scheiße is wie letztes Jahr werde ich die 2 Tage im Zelt überstehen.

aber das können wir ja immer noch bequatschen


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NÖ NÖ Smartyn, Du hast Dich eben selbst verraten!

 

Mein Posting mit dem Roady war BEVOR wir uns heute morgen im SmartCenter getroffen haben und daher nur ein Pfeil in diese Richtung.

 

Und ich mich reinsetzen? Hast Du einen Schuhlöffel und viel wichtiger einen Kran zum Aussteigen?

 

Ich glaube meine "Figur" ist nicht Roady-kompatibel :)

 

PoWder

 

 

:lol: :lol:

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lööööööl...ja wenn du das sagst mit deiner figur...hehe

ja is doch gut, hab meinen Fehler schon bemerkt, war aber voll der Zufall heute das wir uns gerade da treffen....

 

achja wenn wir nach ZaS fahren, wollen wir vorher nen thread setzen um uns mit anderen zu treffen....so als große kolonne


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Ich habe bis Zell am See auch einen neuen!

 

Ich glaube morgen oder Samstag schlag ich zu!

 

Und um kein Geheimnis daraus zu machen:

 

451 Pulse black 84 PS

African Edition - der mit der Giraffe auf der Tridon...

Steht auch in MD. Kannst ja mal gucken...

 

 

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und hier ist mein neuer Dienstwagen!

 

www.x3-treff.de/showthread.php?p=52231#post52231

 

Ist ein Link ins Forum meines "Erst"wagens.

(Natürlich auch mit abwertenden Kommentare meiner Freunde. Die haben gar keine Ahnung wie geil so ein Smart ist!)

 

 

PoWder

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von PoWder23 am 15.05.2009 um 17:06 Uhr ]

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schick schick kleener PoWder

 

hehe


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so jetz zeig ich auch mal meinen, wer ihn noch nicht gesehen hat

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schaut mal vorbei unter: www.die-smartfahrer.de

 

 

 

 


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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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