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Gehäuse für Subwoofer?

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Hallo zusammen,

 

hab da mal ne Frage. Da ich jetzt den neuen 42 besitze und die Musik gerne etwas lauter höre, würde ich gern meine „alte“ Anlage wieder einbauen. Den Sub würde ich aber gern Teilen, d.h. nur einen 12“ Woofer einbauen. Hierfür bräuchte ich aber ein neues Gehäuse.

 

Es ist ein Impulse CW-1212 Woofer mit 600W RMS.

 

Was für ein Gehäuse könnt ihr mir dafür empfehlen?

Bassreflex? Bandpass? Geschlossen? Wie viel Liter? Welche Maße?

 

Musikrichtung gibt es keine, d.h. Pop, Rock, House,… Höre einfach alles.

 

Gruß Thomas


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Hallo Thomas,

ich kenne deinen Woofer nicht.

Aber ich gehe mal davon aus, das Du zurzeit zwei (oder sind es noch mehr :-D :-D :-D) ) Woofer in einem Gehäuse hast.

Wenn Du mit der bisherigen Abstimmung zufrieden warst und es sich um ein geschlossenes oder Bassreflexgehäuse mit einer Kammer handelt, würde ich einfach ein Gehäuse mit halbem Volumen bauen.

Dabei kommt theoretisch das Gleiche heraus. ;-) Lediglich der maximale Pegel reduziert sich.

 

Bei Isobaric oder Bandpass-Gehäusen sieht das Ganze aber anders aus.

 

servus

 

Murks und Mudel

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Also, das mit dem Link hat irgedwie nicht geklappt, aber auf der Seite ist der Impulse CW1212 Woffer...

 

 


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Für Oberbasslastige Musik:

40 Liter netto, 10er Bassreflexrohr, 22 cm lang.

 

Für Tiefbasslastige Musik:

50 Liter netto, 10er Bassreflexrohr, 27 cm lang.

 

habe auch 2 davon :)

-----------------

MfG Gabor

smart8.jpg

Hat nen neuen SP 100 Motor vom SmartProfi

 


MfG Gabor

siggs.jpg

GS-Smart---273857.png516600.png---GSIII-Smart

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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