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mrmartin

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Mitsubishi bietet Power-Kit für Dieselmodelle an

ar - 13. Juni 2007. Mitsubishi bietet für etliche Dieselmodelle jetzt ein Leistungs-Kit an. Das „RalliTronic Power Pack“ sorgt für eine spürbare Anhebung des Drehmoments, der Leistung und der Elastizität des Motors. So steigt die Leistung beim Grandis DI-D um 20 kW/27 PS und das Drehmoment wächst von 310 auf 355 Nm. Der Beschleunigungswert von null auf 100 km/h verbessert sich um eine auf 9,8 Sekunden.

 

Bei Einbau der Leistungssteigerung in einen Neuwagen bleibt die Garantiezeit von drei Jahren erhalten. Wer seinen Mitsubishi-Diesel nachträglich mit dem Power-Kit ausrüsten lässt bekommt zwei Jahre Garantie. Das Gerät kostet 899 Euro zuzüglich Einbaukosten und ist für bestimmte Modelle der Baureihen Grandis, L 200, Outlander und Pajero verfügbar. Auch für den Colt mit 70 kW/95 PS-Dreizylinder-Diesel soll in Kürze ein „RalliTronic Power Pack“ lieferbar sein. (ar/jri)

 

http://www.auto-reporter.de/artikel.las?artikel=20687

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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