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bubis-smart

Parken oder Halten, das ist hier die Frage!!

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@fs

 

Quote:


der sich langsam fragt ob unsere Gesetzgeber noch wissen was Sie machen



1. hat beispielsweise smartling qualifiziert und fundiert den unbestimmten Rechtsbegriff "verlassen" näher erläutert. Eigentlich ziemlich verständlich und unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung.

 

Dann bezieht sich mein Unverständnis darauf wieso es nicht genau so in die "Gesetze" reingeschrieben wird anstelle zu schreiben "Darf nicht verlassen werden" kann man doch reinschreiben "Beim Halten hat sich der Fahrer Sichtbar in der Nähe des Fahrzeugs aufzuhalten usw...."

 

Ausserdem wuste ich nicht das Smartlings Interpretation mit der gesetzlichen Interpretation übereinstimmt.

 

(Es kann ja jeder definieren wie er will, obs der Richter genauso sieht ist aber fraglich).


Dirk Spatz

BN-HW 269

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Dann bezieht sich mein Unverständnis darauf wieso es nicht genau so in die "Gesetze" reingeschrieben wird anstelle zu schreiben "Darf nicht verlassen werden" kann man doch reinschreiben "Beim Halten hat sich der Fahrer Sichtbar in der Nähe des Fahrzeugs aufzuhalten usw...."

 

Oh, mein Gott, hast Du auch nur eine klitzekleine Ahnung wie die Gesetze dann aussehen würden??? Dafür gibt es ja Kommentare wo genau das drin steht was Du forderst.

 

 

 

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