Das verhält sich so wie mit der Akzeptanz des Querparkens mit den Smart!
In manchen Kommunen wird es akzeptiert und in manchen erntest Du dafür ein Knöllchen!
Da in dem entsprechenden Absatz der StVO nicht darauf eingegangen wird, welche Beleuchtungsverhältnisse herrschen, würde ich daraus lieber mal keine generelle Erlaubnis für das Fahren mit Standlicht am Tag daraus ableiten, denn ich bin mir sicher, daß es auch Behörden gibt, die das nicht so sehen!
Wenn da drin steht, daß es nicht zulässig ist, dann ist es egal, ob das bei Tag oder bei Nacht ist!
In dem einen Fall ist das jetzt eben von der Behörde zugunsten des Fahrers ausgelegt worden, genauso kann es die nächste Behörde genau andersrum sehen. Mich würde eher mal interessieren, wie viele Instanzen der noch durchprozessiert hätte wegen den 10.- Euronen! 🙄
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