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jutta-d

Dem alten smart treu bleiben

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Hallo,

 

der neue smart gefällt mir überhaupt nicht. Habt ihr ihm mal ins "Gesicht" gesehen, der sieht überhaupt nicht mehr freundlich aus. Die Proportionen stimmen gar nicht, von hinten ist er nun eine Kugel, von vorner total eckig. Und dann das Armaturenbrett, schrecklich. Der einzige Vorteil ist wohl, dass die Verarbeitung etwas besser zu sein scheint. Vor allen Dingen beim Cabrio, der neue hat eine Glasheckscheibe. Aber trotzdem, das alleine reicht nicht aus um meinen geliebten Smarty einzutauschen.

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Da hast du recht der neue Smart For Two ist für mich kein For Two der ist so eckig das ist ja schlimm ich bleibe auch meinem 2002 For Two treu grins greetz :-D

 

 


neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

logo.jpg

 

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also ich habe den Neuen noch nicht gesegen. Aber ich dürfte meinen geliebten Smartie niiiee gegen einen anderen eintauschen sonst gibt es bei uns zu Hause geheule Monatelang ;-)

 

Unser Sohn (fast 6) kannte bis vor ein paar Monaten nur zwei Automarken der eine war von Smart und der ander war ein Golf-Auto (musste nur ein VW vorne haben) :)

 

ausserdem hab ich ja meinen Smartie lieb

 

:roll:

 

Uwe


spritmonitor.de

online.gif?icq=331443525&img=21

icq#:331443525

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird.... Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.   Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen)..... Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....   Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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