Ich meinte auch nicht den Ermessensspielraum des Prüfers, sondern eine offizielle Eintragung der 145er Reifendimensionen auf 4 Zoll Felgen in die Papiere!
Wenn er ein Problem mit dem 3 Liter Status hätte, dann könnte er den auch gleich austragen, der ist seit dem Auslaufen der Steuerbefreiung ohnehin nur noch Makulatur und die Austragung hat keine negativen Auswirkungen.
Bei noch breiteren Reifen und Felgen steht dieses sogar im Gutachten als Punkt mit drin! 😉
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