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oldschoolracer

Navigation und Halterung wo platzieren ?

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Hallo seit gestern habe ich nun einen ForTwo Cabrio nun möchte ich mein Navi ( PDA HP IPAQ) irgendwo befestigen. An der Scheibe geht es nicht weil man dann kaum noch was erkennen kann. Wo baut ihr das Teil an ?

Oder bin ich vielleicht verwöhnt weil ich meinem alten Volkswagen die Frontscheibe nur 10 cm von der Nase entfernt ist ? :-D

 

Weiß jemand zufällig ob man den Zigarettenanzünder einfach auf Dauerplus legen kann ?

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Hi oldschoolracer,

 

Glückwunsch zu Deiner Entscheidung !

Schau mal hier rein, sind ein paar Vorschläge.

Bei MDC gibt´s einen "Sicherungshalter zum Abgreifen von Dauerplus", klappt einwandfrei bei den Fensterhebern, warum nicht beim Zigarettenanzünder !?! ;-)

 

Gruss

Jochen

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HerrBert am 12.11.2006 um 15:44 Uhr ]


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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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