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dieselbub

roadsterlenkung im fortwo möglich?

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passen müßte die ja, hat das schon wer gemacht? im C7 wird die ja auch mit der technik des 42 verheiratet, also esp etc müßten damit ja klarkommen, oder?

 

 


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Passt nicht !!!

 

Im C7 wird nicht die original 42-Lenkung / das Lenkgetriebe verbaut, da die Spur wesentlich breiter werden soll.

Daher muss beim Bau eines C7 sowohl das Lenkgetriebe sowie die "Grundplatte" dafür neu oder gebraucht aus Roadsterteilen beschaft werden.

Der Rest wiederum kann verwendet werden.

-----------------

Bis denne Euer Chaoti

ICQ: 236618632 online?icq=236618632&img=9

smarttreff-bremen.de -> nächster Termin am 15.09.2006 !!!

 

Hier geht es zu meiner Bildersammlung mit Bildern von Events, Ausfahrten, Partys usw.!

 

life is pain.gif

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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ok... :( hätt mich ja auch schwer verwundert wenn nicht vor mir schon einer auf diese ach so geniale idee gekommen wäre...

 

 


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Was bitte würde sich denn Deiner Meinung nach ändern / verbessern?

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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direkter übersetzt = nicht mehr lenken müssen wie im im betonmischer?

 

ok ich fahr zuviel mx5...


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... offensichtlich ... 8-)

 

 


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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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