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Roland

Präsentation des smart Cabrio

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Hallo zusammen,

ich war zwar nicht in Genf wie René, stattdessen aber gestern abend inm SC Stuttgart Leonberg bei der Präsentation des smart cabrio. Und das war toll und professionell organisiert:

Zunächst ein wenig Aufwärmen bei der Ansprache von Herrn Fees, des Center Managers, Musikdarbietungen, ein paar Worte von Andreas Rentschler höchstpersönlich und dann ein atemberaubendes smart-typisches Video. Mit dem Ende des Videos und dem Knall eines Feuerwerkkörpers durchbrachen zwei Cabrios die Leinwand und es folgte eine tolle Tanzdarbietung in(!), auf(!) und um das Cabrio.

Danach anschauen aus der Nähe, Verdeck auf und zu, fachsimpeln und schließlich die Probefahrt rund um Leonberg in Konvois von jeweils sechs offen(!) Cabrios. Und was soll ich euch sagen: trotz der fortgeschrittenen Stunde (23:00 Uhr) und den noch zaghaften Frühlingstemperaturen um 8°C war die Fahrt sehr angenehm und es zog dank Windschott überhaupt nicht.

Ansonsten noch folgende Eindrücke vom Cabrio:

Das Heck lässt sich nur noch per unterer Heckklappe öffnen (sehr komfortabel mit Sensor und elektromagnetischer Entriegelung). Damit ist das Beladen nicht so flexibel wie beim City-Coupé. Die Heckscheibe ist aus Plastik und man wird sehen, wie lange sie ohne Verfärbungen und Knickspuren mitmacht. Sie ist auch kleiner als die Glasscheibe, so dass das Rückwärtseinparken etwas unübersichtlicher wird. Und schließlich hat sie naturgemäß keinen Heckwischer - also viel Spaß bei Regenfahrten! Dies alles schränkt die Alltaugsbrauchbarkeit des Cabrio im Vergleich zum City-Coupé etwas ein.

Andererseits ist das Cabrio natürlich ein tolles Auto und was natürlich ganz vorteilhaft ist: bei unsicherem Wetter kann man das Faltdach während der Fahrt öffnen und schließen. Wenn das Wetter dann wirklich schön ist, nimmt man sich die eine Minute Zeit zum ganz öffnen.

Außerdem wirkt das Cabrio irgendwie größer. Woran das liegt?

Vielleicht weil man das City-Coupé mit allen möglichen Limousinen vergleicht. Das Cabrio dagegen tritt von seinem Erscheinungsbild eigentlich nur gegen andere zweisitzige Cabrios an.

Alles in allem war es eine tolle Veranstaltung und ein unvergessliches Erlebnis.

smarten Gruß von einem hin- und hergerissenen Roland

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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