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Thor

Panels Coupe-Cabriolet?

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Hallo Smarties!

Wir haben einen CDI.

Nun gefallen uns die Bodypanels des Cabriolet

weitaus besser ( Witzigere Scheinwerfer ).

Hat jemand Erfahrung, ob man die Bodypanels vom Cabriolet mitsamt Scheinwerfern

an ein "Normalen" Smart anbauen kann?

Gruß,

G.Z.

 


G.Z.

 

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Hi,

geht nicht weil "Klappauf tridion" 2 cm breiter als coupe.

kamma nix machen

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smarter Diesel Gruß Schmucki

AK-HP 62


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Grüße vom WesterWälderKnödelKoch

e25f414dd301e3f92f597e7347ba9699.png

Ja, ich fahre SMART cdi (450er)und das ist auch gut so!!!!!cook.gifonline.gif?icq=282313982&img=21 Solange noch eine (Diesel)Kugel rollt, beginne ich nicht das "Würfelspiel"..... und setzt mich auch nicht in den "S W I N G O"Achtung passt gut auf Eure Cdi´s auf, schließlich gibt leider keine neuen mehr.....

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    • Moin, sehr geehrter Thinkabell, sehr geehrte Forengemeinde !   @Thinkabell   Ich war (bisher) davon ausgegangen, daß die Kostenpflicht des "Anwohnerparkens" eher eine regional-politische Entscheidung ist. Oder gibt es da nun auch schon Vorgaben aus der EU-Bürokratie zu, die dann zwingend in vorauseilendem Gehorsam einzuhalten sind....?   Fällt m.M.n. doch eher unter das Thema "Vergrämen" des normalen Autofahrers/-Halters durch die Kommune...(macht es im Ergebnis aber auch nicht besser.....).   Aber hier ähnlich: War unlängst in der Hamburger Innenstadt "zu Fuß" unterwegs: Konnte beobachten wie ein "uniformierter" Überwacher des ruhenden Verkehrs gerade dabei war, ein normal zugelassenes Tourenkrad mittlerer Leistung, abgestellt auf einer Gehwegfläche nicht behindernd nahe einem Verkehrszeichenträger, mit einer Verwarnung mit Verwarngeld ("Knöllchen") zu versehen. Auf meine freundliche Nachfrage (bin selbst ab und an mit einem Krad in HH unterwegs) erklärte mir der Hoheitsräger, daß hier die Ordnungswidrigkeit im Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einer den Fußgängern vorbehaltenen Fläche (Gehweg) gegeben ist. Ohne Behinderung von Fußgängern, sonst würde es deutlich teurer..... Es sei unbedingter politischer Wille und sein Auftrag, dies zu unterbinden durch entsprechende Ahndungen. Auf weitere Nachfragen erklärte er weiter, daß dafür vorgesehene Flächen zu nutzen sind, auch wenn dies dann Flächen betrifft, die von "Mehrspurfahrzeugen" genutzt werden könnten (Pkw-Parkplätze). Auch das sei unbedingter politischer Wille. Weiterhin wies er mich darauf hin, daß eventuelle Parkschein- und oder Parkscheibenpflichten auch von Einspurfahrzeuges (z.B. Krädern) unbedingt zu erfüllen wären. Andernfalls würde auch dies gebührenpflichtig geahndet werden.   Dies Vorgaben der kommunalen Politik beträfen das gesamte Stadtgebiet von Hamburg, würden aber insbesondere im innerstädtischen Bereich verstärkt überwacht und geahndet (die Verstöße)......   Also geehrte Forengemeinde: Auch mit einspurigen Kraftfahrzeugen in Hamburg die Verkehrsregeln lieber strikt beachten........   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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