Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
creamstyler

Oh je, das kann ja heiter werden....

Empfohlene Beiträge

Quote:

Am 01.03.2006 um 17:22 Uhr hat Heise Newsticker geschrieben:
Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe

Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

Vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de verlangt beispielsweise die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder, verschiedene Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird. Eine nahezu gleich lautende Abmahnung erhielt von derselben Kanzlei auch der Betreiber von Cinefacts.de, weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten.

Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt". Einer positiven Kenntnis der rechtswidrigen Beiträge bedürfe es "nach Auffassung des LG Hamburg nicht". Für diese per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen. Darüber hinaus sollen sie sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber den Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.

Bemerkenswert an den Abmahnungen ist insbesondere die Tatsache, dass für das Urteil, auf das sich die Anwälte berufen, auch drei Monate nach der Verhandlung noch keine schriftliche Begründung vorliegt. Die Auffassung des LG Hamburg ist also im Detail bisher noch gar nicht bekannt. Überdies ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Amahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen."

Das Verbraucherschutzforum Antispam.de erhielt jüngst eine Abmahnung des Justiziars eines Touristik-Anbieters. Dieser erkannte "unwahre Tatsachenbehauptungen" in Forenbeiträgen, die "dem gegenständlichen Unternehmen erheblichen Schaden wirtschaftlicher Art zufügen". Der Justiziar beruft sich ebenfalls auf das LG-Urteil gegen Heise und spricht von einer "gesteigerten Pflicht zur regelmäßigen inhaltlichen Kontrolle der einzustellenden Beiträge". Das bisher weder schriftlich begründete noch rechtskräftige Urteil im Verfügungsverfahren hält er für "gefestigte Rechtsprechung". (hob/c't)

Was lernen wir daraus? Wenn wir nicht wollen, das dieses Forum wegen Abmahngefahr dichtgemacht wird, Selbstkontrolle, was die Wortwahl angeht.

 

Schade, so mach das immer weiter amerikanisierte Rechtswesen in Deutschland eine ganze Webkultur kaputt.


wählt EEE !

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

... einfach in Vanuatu hosten lassen !

*LOL*

 

 


double-d.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hm, klar: Freie Meinungsäußerung hört da auf, wo der Jurist Kohle wittert.

 

Ich hasse diese Paragrafenverbieger und behaupte mal, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) diese Rechtsauffassung kassieren wird.

Wie heißt es so schön in Artikel 5, Absatz 1:

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Zur Meinungen heißt es bei den obersten Richtern ganz klar:

 

Dass es bei dem Begriff der "Meinung" für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil über die Meinungsfreiheit Strafgefangener präzisiert (BVerfGE 33,1-18-Strafgefangene): "in einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge (ist) jede Meinung, auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig."

 

Meiner Berufsgruppe wollen auch ständig Leute ans Leder, bisher war Karlsruhe noch immer die Endstation für solches Treiben.

 

Zum Hamburger LG: Das hat sich schon im sog. Lüth-Fall nicht mit Ruhm in Sachen freier Meinungsäußerung bekleckert.

 

Wer sich angep***t fühlt, hat ja die Möglichkeit zur Gegendarstellung. Insgesamt sollte media4all.de weiterhin ruhig schlafen können (...wie meint der das?). :-D

 

-----------------

I love you all!

 

schaefca 58ow.gif

 


I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

....obwohl sich diese Abmahnaktion auf rechtlich dünnem Eis bewegt, wäre es vermutlich sicher nicht erfreulich für Goyko, sich alle Nase lang mit solchen Unterlassungserklärungen beschäftigen zu müssen und ggf. noch Kosten für die eigene Rechtsvertretung zu verauslagen bzw. daran dann auch noch hängen zu bleiben.

 

Man darf nicht vergessen, dass dieses Forum eher aus Liebhaberei denn zur Gewinnerzielung betrieben werden dürfte.


wählt EEE !

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Smartrudl, sehr geehrter cdiler, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen:  und:     Meine Erfahrungen / Tipps dazu:   Die WeDi (Wellendichtungsringe) der ATW (Antriebswellen) am Getriebeausgang des 450er Smart haben die Abmessungen: 40mm (ID / Innendurchmesser) x 60mm (AD / Außendurchmesser) x 10 mm (Stärke/Höhe des WeDi). Alles gemessen mit Meßschieber. (im Original MIT Staublippe, im original-Smart Beschriftung des WeDi auf der Staublippe: "VW/Audi-Symbol",  "1", "KACO", "Pfeile in beide Richtungen", "DFS 40.60.10 W1DF01  -  Germany,  02A 301 189").   Es handelt sich dabei um seeehr gebräuchliche Groß-Serienteile (die nicht nur in diversen Kraftfahrzeugen verbaut wurden/werden.....).   Diese/solche Teile sind nach meiner Erfahrung am preiswertesten über die technischen Daten im technischen Versandhandel käuflich. (Im Netz recherchierbar.....). Selbiges gilt natürlich auch für Schrauben.....   Eher selten handelt es sich um spezifische Teile für "nur" genau dieses Fahrzeug.....   (Am teuersten ist m.M.n. die Beschaffung im Marken-Glas-Palast oder über die Bezeichnung "passend für" xyz...../Daten aus Fahrzeugschein).   (Und als Annekdote dazu: Vor vielen Jahren war ich mal wegen solcher/dieser o.a. Wedi am Ersatzteiltresen im MB-Marken-Glas-Palast. Zu der Zeit vertrat diese MB-Fa. auch die Marke "VauWeh". Zu genau den o.a. WeDi fragte dann der Teile-Mensch (fairerweise), ob ich diese WeDi aus dem MB-Regal oder aus dem Vau-Weh-Regal haben möchte... Es handelte sich um die gleichen Teile. Nur aus dem Vau-Weh-Regal kosteten sie ungefähr 50% mehr als aus dem MB-Regal (unglaublich !) / damals bei "VauWeh" um 7,50 Euro, bei "MB" um 5,00 Euro jeweils pro Stück.. Naturlich immer noch deutlich überteuert gegenüber denen aus dem "technischen" Fachhandel/Großhandel nach technischen Spezifikationen herausgesucht/bestellt....   Und bei den Schrauben bin ich nur vorsichtig bei "lebenswichtigen" Dingen, wie z.B ZK (Zylinderkopf)-Schrauben, die man wegen Dehnung nur 1 Mal verwenden sollte. Aber auch die gibt es meist für die gängigen Formate im technischen Fach-Handel deutlich günstiger....   Natürlich alles unter Beachtung der Versandkosten (aber zum Marken-Händler müsste man ja auch hin...).   Und auf die eigentliche Frage, bei welchem Vau-Weh-Fahrzeug genau diese Größe auch verbaut wurde, weiß ich leider auch nicht Bescheid.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig    
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.326
    • Beiträge insgesamt
      1.617.825
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.