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Holmer

Problem mit der Werkstatt

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Hallo,

 

bin neu hier in diesem Forum und brauche dringend Eure Hilfe.

 

Seit November verliert mein Smart Öl. Bei einem Werkstattbesuch im Dezember wurde festgestellt, dass der Turbo wohl undicht sei. Da mir nichts weiter übrig blieb kam für ca. 850€ ein neuer Turbo rein. Trotz dieses Tausches verlor der Wagen weiter Öl, etwa die gleiche Menge. Jetzt in bei der Inspektion wurde festgestellt, dass der Ladeluftkühler ein Riss hat und der Wagen deswegen Öl verliert. Der Werkstattmeister sieht nicht unbedingt den Zusammenhang den ich sehe, der Turbo wurde sinnlos getauscht. Die Werkstatt prüft nun ...

 

Kennt jemand von Euch ähnlich gelagerte Fälle, welche Möglichkeite habe ich oder kennt jemand sogar die rechtliche Situation?

 

Freue mich über jeden Hinweis!

-----------------

Grüße

 

Holmer

 


Grüße

 

Holmer

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Hi,

 

ähh normal wird doch nur Luft durch den Ladeluftkühler geblassen, oder? Gut beim Smart ist immer bissle Öl in der Ansaugluft. :)

 

Aber wenn es massiv aus dem Ladeluftkühler tropft dann ist was oberfaul, oder?

 

Moritz

-----------------

Smart Fortwo Pulse BJ 8/2000 Benziner 40KW, Klimaanlage

 

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    • Zur Frage bezüglich aufgesuchter "Werstatt", aw, nein. Zum Glück gibt es im Grossraum Emmelshausen eine freie Meisterwerkstatt, welche sich auch " meinem" Smart annimmt und in Koblenz, Beatusstr. gibt es ne kompetente Mercedes-Werkstatt, die  mir auch hilft. Ist aber leider recht teuer, aber immer noch besser, als sich wieder einen anderen Gebrauchten zu suchen. Und damit zum Thema Abzocke beim (Gebraucht)Kfz-Kauf und der Rechtsauffassung im besten D aller Zeiten. Ich habe gemäss Verkäuferangaben (seine Fahrzeugbeschreibung im Internet) einen EURO4 -Wagen gekauft. Nach Ummeldung und erhaltenem Kfz-Steuerbescheid, hat er nur EURO3 und der Verkäufer weigert sich bzgl Rückabwicklung und behauptet, nun mit anwaltlicher Unterstützung, diese Beschreibung, tech. Angabe nicht gmacht zu haben, obwohl die Verkaufsanzeige abgespeichert ist und als Beweis vorliegt. Das Gericht hat einen GÜTETERMIN" IN 1/2 Jahr angesetzt, bei einem Gebrauchsgegenstand! Erwähnenwert halte ich auch den Hinweus, die Falschangabe wurde von einem LandesBEAMTEN (welcher häufig Gebrauchtfahrzeuge und E-Teile anbietet und somit als technisch versiert eingestuft werden kann) im Internet eingestellt. So viel zum Rechtsbewustsein von "angeblichen" Vorbildern.
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