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Mosinchen

CD-Radio angeblich für Roadster, auch für For Two???

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Hallöchen Ihr Lieben,

 

ich hab mal eine Frage... Ich habe auf Ebay ein CD-Radio gesehn das angeblich für einen Roadster ist, aber genau so aussieht wie das für einen For Two mit grauer Innenausstattung? Haben der Roadster und der For Two die gleiche CD-Anlage oder hat sich die Verkäuferin wohl vertan? Wär lieb wenn jemand vielleicht weiß ob das in meinen For Two passen könnte?

 

Lieben Gruß

Mosinchen

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hi Mosinchen,

 

280.png

 

die radios für den 42 oder roadster sind in der

frontblende die den abschluss zum armaturenbrett herstellt unterschiedlich, somit

würde zwar das roadsterradio bei dir in der

kugel spielen, würde aber nicht so toll aussehn

da die fronblende nicht passt.

 

angenehme zeit hier im forum

 

gruss

dieter

-----------------

64.gif

rms2.gif

 

 


rms2.gif

 

 

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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