Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
smart_hellracer

Wiederverkaufswert

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ab und an checke ich mal was meine Fahrzeuge so Wert sind. Aktuell habe ich mir mal ein Angebot bei Opel für den GTC machen lassen, habe dabei angegeben meinen 11Monate alten smart in Zahlung geben zu wollen.

Das hat zu dem lächerlichen Angebot von max 7.500€ geführt!! Auf Nachfragen bekam ich die Antwort, dieses Fahrzeug wird in Kürze eh eingestellt und lässt sich dann nicht mehr verkaufen !

 

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

-----------------

spritmonitor.de

 

ForFour Passion 70KW Benziner,

tief breit silber (205/40R17x7 30mm Tieferlegungsfedern)

3dforfour256.gifIMG_0260-1.jpg

 


spritmonitor.deForFour Passion 70KW Benziner,

tief breit silber (205/40R17x7 30mm Tieferlegungsfedern)

3dforfour256.gifIMG_0260-1.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@smart_hellracer:

 

Merkwürdig! Da wissen wohl Opel-Verkäufer mehr als die eigenen Leute von smart und DaimlerChrysler.

 

Aber ist schon lustig, kaum geht es Opel ein wenig besser, ich kann mich noch an Diskussionen um den Standort Rüsselsheim ganz "dunkel" erinnern, da wird man gleich wieder gegenüber anderen "übermutig".

 

Aber Hand aufs Herz. Schaue einfach mal selber bei mobile.de nach, der 44 wird nicht gerade "hoch" gehandelt sondern hat einen sehr hohen Wertverlust im 1. Jahr. Eigentlich wie jedes andere Auto auch, mag vielleicht beim 44 stärker ausgeprägt zu sein. Und wenn man seinen 44 beim Händler in Zahlung gibt, wird immer nur vom Händlereinkaufspreis gesprochen, der mindestens um 1.000 bis 2.000 € unterhalb des Händlerverkaufspreis liegt.

 

Meine Meinung zu diesem Thema: Einen Jahreswagen zu verkaufen rentiert sich nicht mehr, eher rentiert es sich heute einen Jahreswagen zu kaufen.

 

Viele Grüße,

funny_flagie


Adda,

Martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.639
    • Beiträge insgesamt
      1.605.481
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.