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obreitfelder

Service B beim 42 erledigt

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Hallo Allerseits!

 

Ich wollte nur mal berichten, dass nach einem Jahr und knappen 29.000 tkm der Service B erledigt wurde.

 

Zu vollster Zufriedenheit - alle Berichte über das Smartcenter in Aschaffenburg kann ich nur wieder bestätigen.

 

Der Service kostete 277 EUR. Getauscht wurde:

 

- Kraftstoffilter

- Keilrippenriemen

- Klimariemen

- Ölfilter

- 3l Öl

 

Eine defekte Abblend-Birne wurde ohne Berechnung ersetzt. Super! :-D

 

Keinerlei unerwartete Mängel gefunden, Bremsen noch super in Schuß. Insgesamt also ein sehr positives Resümee, das sich mit meiner Erfahrung deckt: bis heute hat der 42 CDI noch nie Mucken gemacht, obwohl viel im Einsatz.

 

 

Ciao Oli 8-)

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Wie sieht Service A aus :-?

Wann sind die Kerzen dran :-?

 


Gruß Stefan

 

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Quote:

Am 20.07.2005 um 08:26 Uhr hat hdrosi geschrieben:
Wie sieht Service A aus :-?

Wann sind die Kerzen dran :-?





 

Also ich kann dazu nix sagen - ich hatte direkt einen B-Service... habe den A übergangen...

 

 

Ciao Oli 8-)

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Wie der A aussieht?

 

Glaube das steht alles im Serviceheft drin - da steht in welchen Abständen die Wartungen gemacht werden sollen und welche Arbeitsabläufe dort stattfinden. Hab leider mein Serviceheft grad nicht zur Hand, aber bei Interesse weißt ja jetzt wo´s steht.

 

Grüße

Raptor

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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