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Tim_smart99

Reifen Frage

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

darf ich auf meine Heinzelmann Felgen vorn 175/40 R15 oder 175/45 R15, aufziehen obwohl ich hinten 195/45 15 drauf habe?

Im ABE sind folgende Kombis angegeben:

 

175/55 15 / 175/55 15

175/55 15 / 195/50 15

195/50 15 / 195/50 15

195/45 15 / 195/45 15 ( sind im moment drauf )

185/55 15 / 185/55 15

 

Brauche vorn bald neue und die jetztige Grösse ist zu groß für die 5 Zoll Felge

 

-----------------

Greetz Tim 28.gif

 

PicCube_c2393feda8.bmp

[ Diese Nachricht wurde editiert von Tim_smart99 am 04.07.2005 um 00:19 Uhr ]


Greetz Tim

ICQ: 405146114 online.gif?icq=405146114&img=21

 

Mein Neuer:

image00008fv0.jpg

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Sollte eigentlich machbar sein da die Reifen ja etwas kleiner im Durchmesser sind als die Normalen (evt.Tachoangleichung aber unwarscheinlich), die mußt Du dann aber beim Tüv eintragen lassen. Ich würde um sicher zu gehen einfach mal zum Tüv fahren und mich FREUNDLICH informieren/absichern, dann dürfte eigentlich nichs schief gehen.

 

 


Smart%25202012%2520SF.JPG Smart - Fortwo Passion (451), 84 PS 500295_5.png" alt="Spritmonitor.de" border="0

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Quote:
darf ich auf meine Heinzelmann Felgen vorn 175/40 R15 oder 175/45 R15, aufziehen obwohl ich hinten 195/45 15 drauf habe?

 

Hallo Tim,

 

Hast Du Trust+? Das mag lt. einigen Beiträgen im Forum keine Reifen mit stark unterschiedlichem Abrollumfang und kuppelt dann schon bei normaler Kurvenfahrt aus.

 

Hier mal die theroretisch berechneten (die Praxis ist um einiges komplizierter) Abrollumfänge der in Frage kommenden 15-Zöller.

 

135/70-15 1791mm

145/65-15 1789mm

175/55-15 1802mm

195/50-15 1810mm

195/45-15 1748mm

175/45-15 1692mm

175/40-15 1637mm

 

Hier fällt auf, daß die "gängigen" Kombinationen alle um weniger als 10mm abweichen. Zu den 195/45-15 würden 175/50-15 (1747mm) gut passen falls es die überhaupt gibt.

 

HTH,

braeuti

 

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    • Hallo,   für das Thema Räder und Reifen wird diese Tabelle von diversen Stellen (Stichprobe heute früh war ein kurzes Telefonat mit meinem Lieblingsprüfer) als der Stand der Technik angesehen und die hinterlegten Informationen entsprechend genutzt. Ein Dokument, dass den Stand der Technik beschreibt, hat nicht per se rechtliche Verbindlichkeit, eine Abweichung davon wird - zumindest wenn etwas schief gegangen ist - aber regelmäßig hinterfragt und muss begründet werden. Der Klassiker ist bei Abweichungen vom Stand der Technik z.B. die Zahlungsverweigerung von Versicherungen. Im Gerichtsverfahren orientieren sich dann Sachverständige und Richter gerne an exakt solchen Dokumenten, wobei natürlich immer gilt: Vor Gericht und auf hoher See...   Ich sehe diese Tabelle damit auch nicht als in Stein gemeißelt an, aber zumindest als eine sehr typische Orientierungshilfe z.B. für einen aaS. Die weiter oben formulierte Aussage "... macht sich strafbar..." ist damit aus meiner Sicht und solange sich der Sachverständige innerhalb der dokumentierten Werte bewegt für übertriebene Panikmache. Im konkreten Fall liegt aber die gewünschte Kombination beim beschriebenen Maximalwert und nicht im Bereich "ideale Breite", den ich für mich bevorzugt einhalten würde, daher wäre die Kombination der Reifen nicht meine Lieblingskombination. Wirtschaftlich betrachtet ist es wahrscheinlich günstiger, neue besser passende Reifen gemäß einer aufzutreibenden ABE zu kaufen und die gebrauchten Reifen weiter zu verkaufen oder zu verschenken statt die Kosten und das Risiko für eine Einzelabnahme und Eintragung in Kauf zu nehmen, bei denen das Ergebnis unsicher ist.   Grüße Marcus
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