Das sowieso nicht. aber der Ansprechpartner ist der gewerbliche Verkäufer. Ich will doch wohl hoffen dass die "neue Kupplung" kein mdl. Blabla war. Für so etwas gibt es Zeilen in den Kaufverträgen, die der Käufer gern für mdl. Zusagen nutzen/ausfüllen darf - selbstverständlich vor der Unterschrift des Händlers ... (Aber was ist schon selbstverständlich....)
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