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Zobel

Unfall... Zahlt die Versicherung ?

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Hallo Leute,

 

ich hab ne kurze frage. bei uns hat es gestern nacht relativ viel geschneit. nachts um 3e wollte ich dann von nem freund nach hause fahren. die straße war ein bisschen steil und beim losfahren bin ich ned hochgekommen und rückwärts leicht gegen ein parkendes auto gekommen. jetzt sind an der fahrertür ein paar kratzer. is nix schlimmes. ich hab sofort die polizei gerufen, wollte ja nachts um 3e nicht irgendwo klingeln. irgendwie ham die leute die da gewohnt haben des mitbekommen und sind rausgekommen. der besitzer war sehr nett und hat sich überhaupt nicht aufgeregt. dann is noch die polizei gekommen, hat alles ganz normal aufgenommen.

 

jetzt die frage. ich hab von der polizei ein verwarnungsgeld von 35 euro bekommen weil ich sommerreifen habe. und der besitzer hat noch gemeint, dass die versicherung den schaden zwar bezahlt aber dann wahrscheinlich die kosten von mir zurückhaben will, weil ich eben sommerreifen habe. is das richtig? und gehn meine versicherungsbeiträge bei nem haftpflichtschaden auich hoch? bei der vollkasko is klar. ich hatte noch nie ein schaden der über die haftpflicht geht, deswegen weiss ichs nicht? die frage is auch wenn die prämien hochgehn, ob ichs dann nicht gleich selber zahle... der schaden is nicht groß. des andere auto hatte kein metalliclack lack, denke also dass es nicht so teuer wird.

 

hoffe ihr kennt euch da aus... leider muss ichs auch noch meinen eltern sagen... :( oh die werden ´sauer sein....

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Also mal soviel, eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt bei einem Haftpflichtschaden in jedem Fall. Wie weit die Rückstufung ausfällt, hängt von der Versicherung ab, und von der Klasse, in der Du Dich im Moment befindest. Genau nachlesen kann man das in den "Versicherungsbedingungen", die eigentlich bei deinen Versicherungspapieren liegen sollten ( meist ein A4 Heft mit ca. 20-25 Seiten). Was die Sommerreifen angeht, so sollte die Haftpflicht schon zahlen, bei einem Kaskoschaden (z.B. der Schaden an Deinem Auto) könnte sich die Versichereung quer stellen. Ob es nun sinnvoll ist, den Schaden selbst zu bezahlen oder die Versicherung zahlen zu lassen solltest Du mit Deinem Versicherungsvertreter klären. Der kann Dir genau ausrechenen, was die Rückstufung Dich über die Jahre kostet und das könnt Ihr dann mit den anfallenden Kosten vergleichen.

 

P.S. Ein paar Kratzer an der Tür könne auch ins Geld gehen, denn Lackierestunden sind nicht ganz billig, dazu kommen Aufwandsentschädigung und Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur.


...nur die harten dürfen smarten

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Die Haftpflicht wird wohl zahlen, da dir wohl keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das sähe anders aus, wenn du z.B. mit Sommerreifen in die Berge oder das Skiwochenende fährst.

 

Mit der Kasko verhält es sich so, wie silverblack es beschrieben hat: Kann sein, dass du auf deinem Schaden sitzen bleibst. Winterreifen wären wahrscheinlich letztlich billiger gewesen.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Quote:

Am 27.02.2005 um 13:30 Uhr hat Zobel geschrieben:
ich hab winterreifen :-P

Aha? Heißt das jetzt, dass

- du sie nicht montiert hattest (Rubrik: grober Leichtsinn), oder

- die Polizei Winter- von Sommerreifen nicht unterscheiden konnte, oder

- du angegeben hast, Sommerreifen montiert zu haben, obwohl es Winterreifen waren?

:-?

 

Sommerreifen gehören bis Mai in die Garage. Gerade beim Smart sind Winterschluffen quasi Pflicht, sobald die Temperatur +7 Grad unterschreitet.

 

 

-----------------

 

Nightsmarts.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von MadMike am 27.02.2005 um 14:33 Uhr ]


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nein er hatte die 175er winterreifen und darf diese seit einbau des brabus sb3 leistungskit nicht mehr fahren, so hab ich das zumindest verstanden.

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ausbau mittelkonsole/radio beim 44

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ja das hast du richtig verstanden.... in stuttgart liegt normal ned soviel schnee.. des geht eig immer ganz gut

 

 

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Quote:

Am 27.02.2005 um 14:26 Uhr hat MadMike geschrieben:
Gerade beim Smart sind Winterschluffen quasi Pflicht, sobald die Temperatur +7 Grad unterschreitet.

 

das "gerade beim smart" mag ja für die kugeln gelten, aber der forfour hat den vorteil, ein "normales" auto zu sein, noch dazu mit frontantrieb.

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ach du meine Nase!

 

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...wobei das nix bringt, ich stand letztens schon (vom schnee quasi überrascht :-D ) an einer straße mit quasi nicht vorhandener steigung und kam nicht hoch, auch mit den beliebten tricks nicht. konnte dann, ähnlich wie zobel, den berg rückwärts schliddern und die nächste parklücke anpeilen :lol:

könnte an den 205er reifen liegen, denn andere frontantriebler, wie zB ne a-Klasse, sind da besser :-D aber solange kein schnee oder eis liegt, sind die reifen super :-D

@zobel: wenn der schaden bei beiden parteien nicht zu hoch ist, son paar kratzer entfernen bekommst du bei den spot-repair firmen schon sehr günstig, würde ich das aus eigener tasche zahlen, versicherung tritt natürlich in vorkasse, aber holt sich a) uU das geld zurück wg sommerreifen bei schnee und b) wirst du, oder dein vater dann wegen 200€ hochgestuft.


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44 und Winter- unabhängig von Zobels Crash (kann jedem passieren), wo liegt das Problem? Ich hatte schon einige Autos (Fronttriebler, Heckantrieb und Allrad), alle waren ohne ESP, was der 44 in Serie hat! Bei Schnee entscheiden halt nicht die PS, sondern das "Popometer" und ich muß sagen das der 44 den Arsc... gut entlastet. 205ér Schlappen bei nem Auto mit knapp einer Tonne Gewicht sind dann warscheinlich selbst als Winterreifen etwas zuviel des Guten :o Es erfordert schon etwas Schwung und viel Platz, Smarty bei Schnee mit der Handbremse zu wenden, und das unangenehmste daran ist??? --> Das Warngeräusch vom ESP erinnert mich an meinen Wecker morgen früh (Montag ) GUTE NACHT :-D

 

 


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wie? dein esp macht geräusche? will auch! :-D ich lass schon immer montags morgen auf dem weg zur arbeit den gurt ab, damit mich der pieper wachmacht :-D

 

 


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Nachdem das Auto zur 180 Grad- Wende angesetzt hatte, kam auch das nervige Piepsgeräusch. Wobei, wenn Du es jetzt so sagst, muß ich direkt mal überlegen ob ich bei dem Manöver den Gurt umhatte :roll:

Falls Du übrigens, aus welchem strafbaren Grund auch immer

;-) mal ein Stück ohne Gurt fahren willst, dann einfach den Gurt vom Beifahrer in das Gurtschloß vom Fahrer stecken und schon ist Ruhe :-P

Asche auf mein Haupt, schlagt mich- ich fahre immer mit Gurt :-D


...nur die harten dürfen smarten

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kann es nicht sein, dass des piepsen von der angezogenen handbremse kam? wenn du nen 180 grad turn machst muss du die ja anziehn und dann piepst es immer wenn die bremse in der fahrt gezogen wird.

 

 

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das piepen kommt meinen erfahrungen nach durch die warnung der handbremse, denn das esp blinkt eigentlich nur.

 

aber leider kann man nicht, wie bei allen anderen autos mit ESP dieses mal abschalten:(

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gibts ned beim 42 irgendwie ein trick um des auszuschalten? vll gibts ja sowas auch mal fürn 44

 

 

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yo, mitm diagnosegerät kannste des machen, aber auch nur zeitlich begrenzt.

 

 


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Hab heut nach Euren Hinweisen meinen 44 noch mal ordentlich "aus der Bahn geworfen". Das piepsen kommt doch von der Handbremse!

:o

Aber eigentlich diskutieren wir hier über Versicherungsfragen, da hab ich mit meinem Einwurf das Thema ganz schön verbogen :roll:

@ Zobel: Wie ist denn der aktuelle Stand nach deinem Minicrash?


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die versicherung schickt nen sachverständigen zum auto, der sich des mal ansehn soll. mehr kann man noch ned sagen. mein vater hat gemeint es würde sich aber ned lohnen des über die versicherung zu machen. ich solls privat zahlen, da komm ich billiger weg.

 

aber jetzt wart mer mal ab

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Du hast 35 Euro zahlen müssen, weil du ne Sachbeschädigung begangen hast, und nicht weil du mit Sommerreifen fährst, oder? Es gibt (noch) keine Pflicht* zur Verwendung von Winterreifen im Winter. Bei der Vollkasko (ist denn dein Smart auch so stark beschädigt, dass du die in Anspruch nehmen willst :-?) sind es i.d.R. so etwa 20 % Abzug, die dich erwarten. Die Haftpflichtversicherung muss zahlen und darf auch von dir nichts zurück verlangen (Regress). Soweit jedenfalls mein bescheidener Kenntnisstand. Halte mich dabei immer an die aktuelle Rechtsprechung.

 

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Smart me up!

zungekl.gifSmartling aus dem wWw zungekl.gif

 

*Auch selbst dann, wenn das Zeichen Nr. 268 Schneeketten ausdrücklich vorschreibt, genügt es, Sommerreifen unter den Schneeketten zu haben. Es genügt natürlich lediglich den Vorschriften, nicht jedoch den tatsächlichen Umständen, genauso wie die gesetzliche Mindestprofiltiefe! Übrigens: Bei weniger als 4mm Restprofiltiefe gelten Winterreifen nicht mehr als Winterausrüstung.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.02.2005 um 22:47 Uhr ]


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Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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