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see-see-rider

Probleme beim Abschließen - Verdeck / Fenster?

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Der Vater meiner Freundin hat mir gestern ganz stolz seinen neues Smart Cabrio vorgeführt und mir aber auch gleich ganz verzweifelt von seinen ersten Problemen berichtet. Das Ding lässt sich nämlich (mit der Funkverbedienung) nicht abschließen. Von Innen geht's, aber mit der Fernbedieung nicht. Woran kann das liegen? Wir waren gestern der Verzweiflung nahe. Verdeck ist offen und Fenster unten und ich merkte an, dass es vielleicht daran liegen könnte. Allerdings dürfte man dann von Innen ja auch nicht zumachen können, oder?!

 

Er macht ein "Schließ-Geräusch", das nach "Knopf runter" klingt, springt dann aber sofort wieder auf. :-? Die Warnblinkanlage blinkt auch nicht. Wenn er zu ist (von innen) kann man ihn allerdings von außern mit der Funkfernbedienung problemlos öffnen und die Warnblinkanlage blinkt auch.

 

Hatte jemand mal ein ähnliches Probleme und weiß, woran es liegt?

[ Diese Nachricht wurde editiert von see-see-rider am 29.11.2004 um 11:00 Uhr ]

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Dann ist irgendwas nicht richtig verschlossen. Ich vermute mal das die Heckklappe auf einer Seite nicht richtig zu ist oder eine der Türen

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spritmonitor.de SMART CDI CABRIO

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ich tippe auch auf die Heckklappe. Vor allem bei neuen Kugeln geht die sehr schwer zu. Entweder volle Kanone zuhauen oder links und rechts am oberen Rand der Klappe kräftig dagegen drücken.

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Grüsse
-Mesh-

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Okay, vielen Dank schon mal für eure Antworten, werde ich weiter geben! Allerdings frage ich mich, warum man von INNEN abschließen kann, aber eben mit der Fernbedienung nicht? Wenn etwas offen wäre, dürfte es dann von Innen nicht auch nicht klappen? :-?

 

Mit Verdeck / Fenster runter hat es aber definitiv nichts zu tun, oder?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von see-see-rider am 29.11.2004 um 16:28 Uhr ]

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Verdeck und Fenster beeinflussen die Fernbedienung der Zentralverriegelung nicht. Überprüft den Schluß der Türen und der Heckklappe, die bei den neuen Modellen schwer schließt.

Thilo


Smart-Fahren wird unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt: es macht süchtig!

Viele Grüße und schönes Wetter zum Offenfahren!

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Du hast schon recht, komisch dass er sich von innen schliessen lässt. Ich muss das morgen mal testen bei mir, bzw. bei meiner Kugel.. :-D ;-)

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Grüsse
-Mesh-

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Hey SEE-SEE-Rider,

lege den Schlüssel bei Seite,und nimm den ERSATZSCHLÜSSEL!

DEIN SCHLÜSSEL IST NICHT IN ORDNUNG!

 

Micke :)

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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