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Elmar

TÜV-Eintragungen von Zubehörteilen

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Hallo zusammen,

da ich in diesen Dingen bis zum heutigen Zeitpunk völlig unbelasstet

bin, würde mich mal interessieren welche Zubehörteile einer

TÜV-Eintragung bzw. ABE benötigen und welche nicht.

Klar ist alle Änderungen am Motor und Fahrwerk eingetragen werden

müssen (da Sie ja Sicherheitsrelevant sind). Wie ist das im

Allgemeinen geregelt?

Insbesondere würde mich das für folgende Punkte interessieren:

- Auspuffblenden (Simulationen) wie z.B.

- Doppelrohr-Auspuffanlage (Simulation) von Smartmembers Schweiz:

http://www.smartmembers.ch/shop/P0001943.jpg

- Alu-Endstück für Achsträger von Michalak-Design:

http://michalak-design.de/Images/Produkte/Smart/AluEndstueckAchstraeger.jpg

 

- weiße Blinkergläser (die von der A-Klasse)

- Dekorbauteile

wie z.B. die Spiegelcover von Michalak-Design:

http://michalak-design.de/Images/Produkte/Smart/Spiegelcoversilber.jpg

 

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Gruss

Elmar

[Diese Nachricht wurde von Elmar am 08. September 2000 editiert.]

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Alle Anbauteile, die eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis (ABE) oder EU-Genehmigung haben, müssen nicht eingetragen werden! Mitnahme der ABE oder Genehmigung erforderlich! Einzige Ausnahmen gibt es bei manchen Alufelgen! Hier Gutachten gut durchlesen!

Alle Teile mit Teilegutachten müssen umgehend eingetragen werden (TÜV oder DEKRA)!!!

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben!

Teile, ohne eines der beiden, würde ich nicht kaufen und anbauen!

 


 

 

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Ich glaube, Elmar meint, welche Teile überhaupt unter diese Regelungen mit ABE bzw. Tüv-Eintragung fallen.

PS: Ich glaube Aufkleber fallen nicht unter diese Regelung... aber der Rest? :classic_wink:


sig-swe.jpg

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