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baer999

Neuer Pulse CDI zu verkaufen!!!!

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Kaum ist er da, muss er auch schon wieder weg. Besondere Umstände zwingen mich dazu meinen neuen Smart fortwo wieder zu verkaufen.

Hier die Daten:

Pulse CDI zugelassen am 10.09.2004.

1000 KM bin ich gefahren.

Farbe Schwarz, Klima, Soundsystem, LM-Rad coreline 175/195, Sportlenkrad mit Lenkradschaltung, Cockpituhr, Drehzahlmesser,Glasdach, Sonnenschutz, Gepäckraumabdeckung,Nebelscheinwerfer,esp.

Außerdem: Instrumentenbeleuchtung auf Rot/Blau geändert, neues Pioneer CD-Radio mit MP3 (auch Rot/Blau) sowie Winterreifen auf Stahlfelgen.

Neupreis ohne Radio und Winterreifen war 13.000,00 Euro.

Ich verkaufe das gute Stück für VB 12.000,00 Euro. Bei entsprechender Bonität kann auch die Finanzierung übernommen werden.

36 Raten zu je 131,27, Schlußrate 6.790,00 Euro. Von der Anzahlung hätte ich gern noch VB 1.000,00 Euro.

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Ups!

Die besten Wünsche für die werdende Mutter!

Eine Geburt ist doch 'ne tolle Sache!

 

Schade für die schicke Kugel!

 

Es grüßt ein Nachwuchs toll findender

paze


Fahren und gut!

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Wegen einem Baby? Aber es dauert doch heute auch noch 9 Monate, oder? Nur weil du Dir trotzdem einen 2Sitzer gekauft hast... ;-)

 

Oder hast du nur nicht an den Erfolg geglaubt... :lol: :-D ;-)


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Nee nee, solche besonderen Umstände sind es nicht. Nicht jeder der seine Kugel umständehalber verkaufen muss bekommt Nachwuchs. Meiner 5-jährigen Tochter muss ich übrigens noch erklären, dass Ihre geliebte Knutschkugel (ist unsere zweite) wieder verkauft wird. Das wird bittere Tränen geben.

 

 

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    • Zur Frage bezüglich aufgesuchter "Werstatt", aw, nein. Zum Glück gibt es im Grossraum Emmelshausen eine freie Meisterwerkstatt, welche sich auch " meinem" Smart annimmt und in Koblenz, Beatusstr. gibt es ne kompetente Mercedes-Werkstatt, die  mir auch hilft. Ist aber leider recht teuer, aber immer noch besser, als sich wieder einen anderen Gebrauchten zu suchen. Und damit zum Thema Abzocke beim (Gebraucht)Kfz-Kauf und der Rechtsauffassung im besten D aller Zeiten. Ich habe gemäss Verkäuferangaben (seine Fahrzeugbeschreibung im Internet) einen EURO4 -Wagen gekauft. Nach Ummeldung und erhaltenem Kfz-Steuerbescheid, hat er nur EURO3 und der Verkäufer weigert sich bzgl Rückabwicklung und behauptet, nun mit anwaltlicher Unterstützung, diese Beschreibung, tech. Angabe nicht gmacht zu haben, obwohl die Verkaufsanzeige abgespeichert ist und als Beweis vorliegt. Das Gericht hat einen GÜTETERMIN" IN 1/2 Jahr angesetzt, bei einem Gebrauchsgegenstand! Erwähnenwert halte ich auch den Hinweus, die Falschangabe wurde von einem LandesBEAMTEN (welcher häufig Gebrauchtfahrzeuge und E-Teile anbietet und somit als technisch versiert eingestuft werden kann) im Internet eingestellt. So viel zum Rechtsbewustsein von "angeblichen" Vorbildern.
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