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bobbele2204

Top OZ-Alufelgen mit Reifen 145/175

Empfohlene Beiträge

Habe einen Satz OZ-Alufelgen mit REifen 145 vorne und 175 hinten anzubieten. Reifen von BRidgestone (B 340). Felgen wie REifen sind top. Sind etwa 7100 km gelaufen. Originalradschrauben können verwendet werden. Fotos per Mail auf Anfrage. Standort ist FReiburg. Preis ist VHS.

 

 

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Moin,

 

die FElgen kosten neu rd. 470 Euro, Reifen sind ja auch noch dabei, dürfte dann komplett bei gut 700,-- liegen. Dachte so an 400,--.

 

Gruß

 

Jürgen

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für 200 nimm ich sie. :-D ;-)

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Copyright © 2004 by Torti.

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Alle unsere Streitigkeiten entstehen daraus, daß einer dem anderen seine Meinung aufzwingen will.

(Mahatma Gandhi, ind. Politiker, 1869-1948)

 

 

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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