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numeric-blue

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Ich war gestern bei einem namentlich nicht zu nennenden schwedischen Möbelhaus und höre so nebenbei die folgende Werbedurchsage:

 

"Ein besonderes Angebot für junge Paare. Beim Kauf eines Doppelbettes erhalten Sie ein Kinderbett gratis sofern sich innerhalb von 12 Monaten nach Kaufdatum Nachwuchs bei ihnen einstellt. Also - Doppelbett kaufen, Kassenbon aufheben und - viel Spaß !!!"

 

Wenn das kein Angebot ist - die Frage ist, ob man IKEA auch für unüberlegte Handlungen haftbar machen kann...

 

Gruss

Frank

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smart_klein.jpg

"Everything will be OK in the end!

If it is not OK, then it is not the end!"

 

spritmonitor.de

 

 


smart_klein.jpg

"Never be afraid to try something new.

Remember, amateurs built the ark. Professionals built the Titanic."

 

 

spritmonitor.de

 

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Quote:

Am 28.08.2004 um 15:14 Uhr hat numeric-blue geschrieben:
Ich war gestern bei einem namentlich nicht zu nennenden schwedischen Möbelhaus .........ob man IKEA auch für unüberlegte Handlungen haftbar machen kann...


 

:-D ......

-----------------

Grüßle!!!

 

test.jpg

 

 

Der Chris

 


Grüßle!!!

 

test.jpg

 

 

Der Chris

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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