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Diego

Inspektion - Alternativen zu SC

Empfohlene Beiträge

Mich würde mal interessieren, ob man tatsächlich ausschließlich zum Garantieerhalt (auch Anschlußgarantie) zu SC fahren muss oder auch zu anderen Werkstätten?

 

Bei meiner Laufleistung von ca. 30.000 KM müßte fast 3x zur Inspektion, die zusammen sicherlich um die 500,00 Euro kosten würden.

 

Wie würde es denn aussehen, wenn ich meinem Smart zu MB zum Ölwechsel bringen würde?

 

 

 

 

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Smart CDI Passion 2004

 


2004-2005 Smart Passion CDI, 18.000 KM gefahren ohne Probleme, extrem zufrieden!

Aktuell Seat Ibiza Sport Edition TDI 74KW, Neuwagen, viele Extras

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Da gab es schon einige Beiträge zu, benutze doch mal die Suchfunktion: "Garantie"

 

Gruß

Mark

 

 

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"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Arthur_Dent 25.gif --> einfach weil er immer an mich denkt! 7.gif11.gif

 


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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