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mein armer Kleiner

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Egal ob "Unfallwagen" oder nicht.

Fest steht: Als "Unfallfrei" kann man den Wagen dann jedenfalls nicht mehr verkaufen. Und ich denke, dass ist der springende Punkt, denn hier gibt es doch die Abzüge in der B-Note oder?

 

 

AndyMitSmart

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Nein, wenn der Wagen kein Unfallwagen ist, dann darf er auch als unfallfrei verkauft werden.

Oder würdest Du bei einem Verkauf angeben, dass Du irgendwann mal einen Pfosten gestreift hast und der Aussenspiegel und das Türpanel getauscht worden sind?

Daher gibts ja auch die Ausgleichzahlungen der Versicherungen bei Unfallwägen. :)

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Gut, auf die Art der Beschädigungen sollte man schon achten. Und einen Spiegel, einen undichten Kühler oder andere unwichtige Sachen kann man schon mal verschweigen. Wenns aber an die Achse geht?? Ich würde es schon mit angeben. Inkl. Nachweis (Rechnung vom SC), dass es ordentlich repariert wurde. Ich mag jedenfalls kein Auto kaufen/verkaufen, bei dem die Vorgeschichte nicht erzählt wird.

 

 

AndyMitSmart

 

 

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Siehe Beitrag von Mola. Achsschaden -> Unfallauto -> Ausgleichszahlung von der Versicherung. Das selbe gilt für Schäden am Tridion. Alles andere -> "macht nix". :)

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