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bert

MD-Player einbauen?

Empfohlene Beiträge

 

Hallo,

ich hätte am liebsten ein MD-Player statt

eines CD-Wechslers.Gibt es einen passenden

MD-Player fuer den smart.

...von Grundig sicher niht, oder?

..hab aber keine Lust auf irgentwelche wackeligen Basteleien....hat jemand ´ne Idee?

...vielen Dank!

bert


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Moin moin,

es kann jeder MD-Player angeschlossen werden, das Verbindungskabel zum Radio brauchst du immer(Z.B. von M.Papenburg). Die Bedienung des Players läuft dann aber nicht übers Radio. Das wird m.E. nie funktionieren, da die Radiotasten nur die Bedienung des Grundig-eigenen 6-fach-CD-Players ermöglichen. Platz für den Player wäre evtl. in der kleinen Schublade unterm Radio oder in der großen unterm Sitz. Etwas basteln wirst Du schon müssen....

Gruß aus Kiel

Jörg

------------------

PLÖ - VE 13


PLÖ - VE 13

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thanx!


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Hi Leute,

wir im SC Dortmund haben Adapterkabel um eine Freisprecheinrichtung über das Radio laufen zu lassen (damit können wir uns den blöden kleinen Lautsprecher sparen).

Ich meine, auch was von MD gelesen zu haben. Vielleicht kann man sowas auch anschließen. Leider bin ich bis nach Ostern auf einem Lehrgang in der Zentralen-Lehrlings-Ausbildungsstätte (kurz: ZLA) der Firma LUEG und komme erst mal nicht zu SC Dortmund. Sonst hätte ich mal nachgeforscht.

Vielleicht könnt Ihr mal bei Eurem SC anrufen und nachfragen.

 

Gruß Philipp

BO-PE 501 (Powered by CDI)

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Hi,

ich habe mir im SC Darmstadt gleich beim Neukauf ein Sony CD-Radio mit MD Wechsler einbauen lassen... die haben zwar etwas gestöhnt aber es ist gut geworden. Der Wechler hat leider nicht unter den Beifahrersitz gepasst. Er hängt jetzt schräg hinter dem Fahrersitz. Sieht gut aus und stört nicht.

.... ich glaube man kann ein Kenwood MD Wechsler an ein Grundig Radio anschliessen ... oder war es Alpine mmh mußt mal fragen .. am besten bei Hifi-Profis die kennen sich ganz gut aus.

Gruss Gerald

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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