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TaunusSmartie

Für Schnellentschlossene: Unfall-Smart zu verkaufen

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Hallo Smarttreiber,

 

ich hatte mit meinem 2001er Smart Passion Citycoupe Benziner (Zweitwagen) Anfang Januar einen Unfall. Der Smart ist vorne relativ stark beschädigt.

Motor, Hi-Reifen (Alus), Innenraum, Scheiben, Türen, Sitze (Bezug in anthrazit) und Panels (Türen + hintere) und Heck sind aber noch vollkommen i.O.

Motor hat knapp 23.000 KM drauf (überwiegend Autobahn) und noch Garantie bis 08/2004.

Vielleicht hat ja jemand Interesse und möchte den Smart als Ersatzteillieferant (Austauschmotor etc.) kaufen. Das Angebot ist leider recht kurzfristig (nur bis bis Montag). Falls sich jemand dafür interessiert, erreicht er mich unter 0179-4808498 oder per eMail unter Thomas.Liskamm@web.de

 

Auf Wunsch kann ich auch ein paar Bilder zusenden.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von TaunusSmartie am 29.01.2004 um 13:05 Uhr ]

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    • Quelle ADAC:   Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann für eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsätzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis für die Manipulation vorlegen müssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsächliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.  Mögliche Konsequenzen für die Werkstatt: Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.   Zivilrechtliche Folgen: Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenüber zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine Rückabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.   Vertrauensverlust: Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten führen kann.    Was Sie tun sollten: Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte und Servicehefte, um den tatsächlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen. Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt über den Vorfall zu informieren und eine Klärung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist. 
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