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Standlicht und Nebelscheinwerfer

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Hallo Kugelblitze,

hat denn wirklich ausser mir noch keiner mit unseren grün befrackten Freunden und Helfern Probleme gehabt weil er mit Standlicht und Nebelscheinwerfern unterwegs war?

Mir wollten sie kürzlich erzählen dass das im öffentlichen Strassenverkehr nicht zulässig sei.

Aber: Warum schaltet dann MCC die Scheinwerfer so?

Hbe mich mal erkundigt und laut §52,Absatz 1 und § 17,Absatz 3 der STVZO ist das Betreiben von Nebelscheinwerfern im öffentl. Strassenverkehr dann zulässig, wenn die Nebelscheinwerfer nicht weiter als 40cm von der breitesten Stelle des Fahrzeugs entfernt angebracht sind.

Seitdem führe ich immer eine Kopie der entsprechenden Paragraphen mit.

Dass natürlich eine Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall vorlieben muss ist wohl klar.

Nur mal so zur Info an alle interessierten "Kampflichtfahrer"

 

See Ya

 

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Bist du etwa auch jemand, der in sternenklarer Nacht mit Nebelscheinwerfern und Standlicht herumfährt? Ich kann schon verstehen, warum dich die Polizei angehalten hat, ist auch richtig so. Hast du schon daran gedacht, daß Nebelscheinwerfer nicht nur die Straße ausleuchten (von der geringeren Leuchtweite möchte ich nicht reden), sondern auch z.T. direkt dir entgegenkommenden Autofahreren anstrahlen (vgl. Fernlicht).

PS: Wer in sternenklarer Nacht mit Nebelscheinwerfern herumfährt, der muß wohl den Nebel im Hirn erleuchten. :classic_wink:


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Schwachsinn - Du solltest nicht immer von Dir auf andere schliessen. Hättest Du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest Du vielleicht kapiert dass ich nicht gestoppt wurde weil kein Nebel war, sondern weil die Herren der Meinung waren ich müsste Abblendlicht einschalten.


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Man muss das Abblendlicht einschalten, weil in Deutschland das Fahren mit Positionsleuchten nicht gestattet ist. Darum heißen die Positionsleuchten hier auch "Standlicht". Ganz unabhängig von den Nebelleuchten, die halt nicht als Fahrlicht, sondern als zusätzliche Scheinwerfer zählen.

Die vorderen Nebellampen sind übrigens bei allen Fahrzeugen, die ich jezuvor gesehen habe so geschaltet wie im smart. In manchen Ländern ist es halt erlaubt und der Kabelbaum wird nur für ein bestimmtes Land geändert, wenn's unbedingt sein muss. (Man KANN ja damit richtig beleuchtet fahren) Also, erst mal beruhigen, dann gegebenenfalls gegen MCC schimpfen - so ganz doof sind die ja auch nicht!

smarten Gruß,

Stefan




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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Es darf auch in Deutschland mit Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Begrenzungs- (Stand-)Licht (zur Vermeidung der Eigenblendung) gefahren werden, n u r bei ERHEBLICHER Sichtbehinderung durch NEBEL, SCHNEEFALL oder REGEN !!! Dabei darf der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm von der Fahrzeugaußenkante entfernt sein-(damit die Fahrzeugumrisse auch gut erkennbar bleiben). Ansonsten nur in Verbindung mit Abblendlicht.

Alles andere ist peinliche Showmache und ordnungswidrig-(Knöllchen).

Gruß Karlos

[Diese Nachricht wurde von Karlos am 16. Oktober 2000 editiert.]

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Danke! Wieder was gelernt!

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smarten Gruß,

Stefan




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Stefan (00547)

ICQ #220619760

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hossa,

obwohl ich seit der ersten stunde in meinem smartie IMMER immer mit standlicht und nsw fahre (nur bei nacht natürlich nicht) habe ich bis jetzt noch keinen ärger mit den grünen 'freunden' bekommen. ich habe es sogar mal getestet und hab sie in der abenddämmerung angelassen, als ich hinter ihnen herfuhr. is nix passiert. ausserdem bin ich im halbdunklen des öfteren an ihnen vorbeigefahren-ohne folgen. dankeschön.

ich finde es auch nicht unbedingt gut, wenn man bei nacht mit nsw fährt, allerdings nervt es mich eher, wenn man nicht abblendet, als wenn man mit nsw fährt.

aber laut smart-prospekt dürften die nsw ja garnicht blenden.... :-)))

das einzige problem, dass ich jemals mit den nsw bekommen habe, war, dass ich sie wie gesagt zu exzessiv benutzt habe und dass irgendwann meine ganze lichtanlage ausgefallen ist, zuerst 'nur' die nsw, dann funzten alle heckleuchten bis auf die bremslichter nichtmehr und zu guterletzt ging dann bei dunkelster nacht das abblendlich nichtmehr.... allerdings ging das alles auf garantie, es wurde alles durchgecheckt + ich hab nen neuen lichtschalter samt verkabelung bekommen jetzt funktioniert die kombination standlicht und nsw so gut wie am anfang.

------------------

Grüsse vom smartfanatic

RA-KM 265


1337 smart

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    • Moin, sehr geehrte/r smart_handsome, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen: und: und: und:   Einen defekten Kondensator (an der Fahrzeugfront vor dem Motor-Kühler) kann das "kundige Auge" oft schon am Zustand des "im Verfall befindlichen" Aluminiums des weitgehend naturbelassenen Kondensators erkennen (die feinen Strukturen werden rissig / zerbröseln bzw. sind in Auflösung befindlich, z.B. durch Korrosion und/oder Steinschlag). Zudem sind oft Spuren ausgetretenen Kältemittels (und dessen Schmiermittelanteils) deutlich sichtbar (Fett- bzw- Ölränder).  Auch kann man noch den Druck prüfen (sofern sich noch nennenswert Kältemittel in der Anlage befinden sollte). Ist dem nicht so, kann man mit Stickstoff beaufschlagen (innen Druck geben) und den Kondensator mit Seifen-(Spülmittel)Lauge absprühen und es dann deutlich blubbern hören/sehen.   Alles weitgehend ohne Demontagen....   Und zu den Preisen.....ich gebe mal zu bedenken (falls keine eigenen Beobachtungen in dieser Richtung vorliegen):   Neben den üblichen Preissteigerungen ist zu den überproportionalen Steigerungen der Kältemittelpreise folgendes zu sagen: Seit einigen Jahren ist im Pkw-Bereich aus Gründen des Umweltschutzes die Verwendung der "alten" Kältemittel (z.B. " R 134 a") nicht mehr zulässig. Derzeit ist es wohl überwiegendst das teure "R 1234 yf", welches in Neu-Anlagen / Neufahrzeugen noch verwendet werden darf. Selbst MB (Mercedes Benz) hat sich jahrelang  im Ergebnis jedoch erfolglos dagegen gewehrt.   Es ist außerdem umwelt-politisch gewollt, daß die "alten" Kältemittel nicht mehr verwendet werden sollen. (So weit mir bekannt, sollen diese auch offiziell in Europa nicht mehr hergestellt oder zunehmend weniger importiert werden). Es tritt also eine politisch gewollte künstliche Verknappung ein, die die Preise treibt. Die alten Anlagen sind ja für "R 134 a" konstruiert und funktionieren auch damit....   Und Gewerbetreibende (wie z.B. Unger) sind an die offiziellen umwelt-politischen Entscheidungen und deren Ausführungen strikt gebunden. Andernfalls riskieren sie wohl ihre Zulassungen bzw. empfindliche Strafen/Bußgelder u.ä.m. Die werden sich also aus guten Gründen daran halten. (Ein Schelm, wer jetzt daran denkt, daß der Staat an alledem ja auch noch reichlich mit-verdient.....).   Zur Abrundung: Andere Gesellschaften auch auf anderen recht warmen Kontinenten gehen mit diesem Thema (Kältemittel in Klimaanlagen im Pkw) deutlich entspannter um. So ist z.B. die Verwendung von " R 290" (gereinigtes Propan) weltweit nicht unüblich...... Aber das ist brennbar und darf schon deshalb in Kfz-Klima-Anlagen hierzulande nicht verwendet werden. (Außerdem sind die Gewinn- und Steuer-Margen seeehr niedrig). Soll im Smart i.V.m. mit einem Butan-Gemisch sogar gut funktionieren......aber macht eben kein Gewerbetreibender, wenn ihm sein Job lieb ist.....   Übgrigens gibt es hier im Forum auch einen mehrseitigen Thread dazu (Klima selbst befüllen). Lohnt sich aber nur für Selbermacher mit Ahnung und Möglichkeiten.....   (Und: Natürlich sollte die Anlage in jedem Falle dicht sein.....Ach so: So weit mir bekannt, ist das "alte" Kältemittel " R 134 a" fachgerecht gelagert unbegrenzt haltbar. Bei überproportionalen Verteuerungen also eine gute Geldanlage.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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