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Regentropfensmarty

Biete Smart-Passion-Coupe VB:8.500€

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich verkaufe leider immer noch meinen Smart Passion Coupe mit Flip-Flop-Lackierung (hellblau-gold schimmernd mit Regentropfen).

Ausstattung:

- Sonderlackierung (Flip-Flop Effekt) mit Wertgutachten (wichtig für die Versicherung)

- blaue Instrumentenbeleuchtung!

- EZ: 08/2001

- Kilometerstand: ca. 31.000

-1. Hand!

- scheckheftgepflegt

- Sommerreifen auf Alu (4x195er)

- (und 4x175er Winterreifen auf Alu! wurden erst einen Winter gefahren)

- Klima plus mit Aussentemperaturanzeige

- ABS, Traktionskontrolle „Trust Plus“

- Elektrische Fensterheber (+ Beifahrersteuerung von Fahrerseite aus)

- Zentralverriegelung mit Fernbedienung

- Wegfahrsperre

- Glasdach mit Sonnenschutz

- Fahrer- und Beifahrerairbag, Sidebags

- Soundsystem mit Blaupunkt CD-Radio

- Drehzahlmesser und Uhr

- Getränkehalter

- Raucherset (NR-Smarty!)

- Gepäckraumabdeckung

- Veloursfußmatten und div. Extras

- unfallfrei

- Heckscheibe verspiegelt

 

VB: 8.500€

 

Bei Interesse könnt Ihr mich unter der 0174/3355890 erreichen.

Der Smart steht in Neubiberg/München.

Bilder von dem Smart könnt Ihr per E-Mail erhalten. (irgendwie funktioniert das nicht mit dem Einstellen der Bilder :( )

 

Grüße

Claudia

 

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Hallo Smart-Freunde,

 

was ist denn eigentlich zur Zeit los, ist der "Smart-Markt" wircklich so tod???? oder will jeder nur einen neuen Smart kaufen???

 

Grüße

Claudia

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der smart markt ist voll von lauter leasing- und jahreswagen da ist ein Privatverkauf sehr mühselig.

 

stell ihn auch bei mobile.de und automarkt24.de rein und in deine regionalen Zeitungen. Wünsche dir viel Glück

-----------------

Wer einem anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!

 


Wer einem anderen einen Porno dreht, hat ein Pornodrehgerät!

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Danke für Deine Vorschläge, aber diese Möglichkeiten habe ich schon alle ausgeschöpft....

Na ja, zum Glück bleibe ich nicht auf dem Smarty sitzen, denn zur Not nimmt Ihn der Händler in Zahlung, ist zwar schade, aber hilft ja nix! :cry:

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Zum einen sind Fotos immer sehr verkaufsfördernd resp. preissteigernd und zum anderen würde ich es auch mal bei ebay versuchen, dort werden meist ganz gute Preise erzielt, aber, wie gesagt, nur mit guten und aussagekräftigen Fotos und Texten.

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DER BÖSE icon24_supergrin_ani.gif

sigsm01.jpg

SSD - Lieb sind die anderen ...

 

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So liebe Smartfahrer, da ich meinen Smart immer noch habe, werde ich nochmals mit dem Preis runter gehen!

 

Der neue Preis ist nun VB: 8.000€. Also ein Schnäppchen mit den Extras!

 

Dies ist die letzte Preissenkung, denn spätestens am 24.11.03 gehört mein Smart dem Audi-Händler!

 

Grüße

Claudia

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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