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Raaalf

EU-Import-Smart schonmal zugelassen?

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Hallo Smart(e)-Freunde,

 

wer weiß woran man im KFZ-Brief (oder einem anderen Dokument) erkennen kann, ob ein bei einem EU-Importeuer gekaufter Smart im Herkunftsland bereits zugelassen war?

 

mfg

 

Ralf


Grüsse

 

Ralf

 

 

101089.png

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Tja, im Kfz-Brief in der Umschlagseite steht's dann eingedruckt.

 

Eingeführt aus ___________als___________. Entweder als Gebrauchtwagen oder Neuwagen...

Wenn Gebrauchtwagen, steht dann noch das Datum der Erstzulassung im Ausland. Das muß man nämlich an Hand der ausländischen Fahrzeugpapiere (die werden dann eingezogen) beim KBA bzw. bei der Zulassungsstelle nachweisen. :o

 

Manchmal steht auch nur da: Eingeführt aus___________zum Zwecke der Neuzulassung.

 

Ist aber selten das ein Auto im Ausland schon einmal zugelassen war. Dann sind ja im Ausland auch die verschiedenen Steuern fällig (Luxussteuer, NOVA etc.) und dann paßt der Preis ja für uns Deutsche nicht mehr. Lediglich eine Zollzulassung erfolgt in einigen Ländern vor dem Transport, ähnlich unserer Zollkennzeichen mit dem roten Balken.

 

Will noch jemand Sonne ????? :-? :-D

 

Hoffi

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hoffigr am 10.08.2003 um 17:21 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von hoffigr am 10.08.2003 um 17:22 Uhr ]

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Hallo Hoffi,

 

> Tja, im Kfz-Brief in der Umschlagseite

> steht's dann eingedruckt.

 

[...]

 

danke für die und die weiteren Informationen zu den Eintragungen im KFZ-Brief!

 

> Manchmal steht auch nur da: Eingeführt

> aus___________zum Zwecke der

> Neuzulassung.

 

Wenn dieser Stempel bei der Zulassungsstelle verwendet wird und somit nicht erkannt werden kann, ob es sich um ein Neufahrzeug oder ein "Gebrauchtes" handelt kann dann bei der Zulassungsstelle eine Kopie der niederländischen Fahrzeugpapiere (gibt es in den Niederlanden auch einen KFZ-Brief und Schein?) angefordert werden?

 

mfg

 

Ralf


Grüsse

 

Ralf

 

 

101089.png

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Also im Ganzen ist es so...

 

Wenn das Auto aus NL neu ist gibt es folgende Papiere:

 

1. eine Neuwagenrechnung und

2. ein COC-Papier (ist ähnlich wie ein internationaler Kfz-Brief)

 

Bei der Beantragung des deutschen Kfz-Briefes muß man versichern das das Fahrzeug noch nicht im Ausland zugelassen war und muß alle ausländischen Papiere dem KBA zur Verfügung stellen. Bei Neuwagen gibt's aber noch keine ! In NL gibt's den Brief erst bei Zulassung auf den Kunden.

In das COC wird dann eingetragen "Kfz-Brief mit der Nr._________ausgestellt am________.

 

Wenn im Brief *Gebrauchtwagen* steht kann man sicherlich die Papiere bei der Zulassungsstelle einsehen. Aber die ausländische Erstzulassung steht ja sowieso im Brief nochmal extra.

 

Zum Zwecke der Neuzulassung heißt auch als "NEU" eingeführt. Bei Gebrauchtwagen steht glaube ich "zum Zwecke der Wiederzulassung".

 

Gruß Hoffi 8-)

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