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joschbot

Wo bist du? nette Fahrerin mit Kennz. WL-?

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Hallo Ihr netten Smart-Fahrer/Innen. Bitte helft mir. Ich hatte am Freitag, den 11.07. auf der A1 Bremen Richtung Münster und A43 Richtung Recklinghausen zufällig mehrfach eine ganz süße Smart-Fahrerin überholt. Sie geht mir einfach nicht mehr aus dem Sinn. Wer kann mir weiterhelfen? Kennz. WL-? Farbe des Smarties Schwarz mit silber, Haarfarbe der Fahrerin schwarz oder dunkel? Wo bist du? Wie kann ich alle schwarzen Smarties aus WL anmailen?

 

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Geh zur Polizei!

Hast das Fahrzeug der schönen unbekannten beschädigt und als Du weg bist ein Zettel und Stift holen war sie bereits weg gefahren ohne den Schaden zu bemerken.

Du möchtest gerne die Halterdaten um den Schaden zu regulieren.

:-D

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Sicher auch eine Möglichkeit. Da die Polizei die Daten sortieren kann, muß es doch auch noch eine andere Stelle tun können, natürlich öffentlich?! (ausser KBA)

 

 

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Ja, die KFZ-Zulassungstelle des Landkreises Harburg in Winsen/Luhe. Die Auskunft können die genau so wie die Polizei erteilen - natürlich nur aus "wichtigem" Grund. Der Fahrzeughalter wird darüber auch informiert, wenn er (bzw. hier sie) die "Lüge" des wichtigen Grundes (ein Flirt auf der Autobahn reicht dazu nämlich nicht) nicht akzeptiert könnte es Ärger geben....

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brabus.JPG

 

BRABUS StarTwo No. 65/100

 

 

 


 

signatur_smart.jpg

smart roadster BRABUS Xclusiv

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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