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Nemmi

3 Plus Finanzierung

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n`Abend

 

Ich plane mir bald einen Smart (city coupè - passion) zu kaufen und habe bezüglich dieser 3+ Finanzierung eine grundlegende Frage.

 

Fahrzeug-Kaufpreis inkl. gesetzliche Umsatzsteuer (z.Zt. 16%)

 

EUR  13346.9

 

Anzahlung

-

EUR   4004.07

 

Restschuldversicherung

+

EUR    0.0

 

Darlehensbetrag

 

EUR  9342.83

*

 

Laufzeit in Monaten

 

24

 

Ratenzahlung

 

EUR     104.87

 

Schlussrate

 

EUR   7474.26

 

Effektivzins nach PAngV

 

3.9

%

 

Zinsen

 

EUR    648.31

 

Gesamtdarlehensbetrag

 

EUR  9991.14

 

So in etwa würde das bei mir mit 17500 km/Jahr aussehen.

 

Nun meine Frage:

Ist der Restwert nach 2 Jahren noch hoch genug für die Einlage für den neuen Smart ?!?

 

Danke im Voraus

 

Nemmi

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Nemmi am 06.07.2003 um 00:23 Uhr ]

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Hallo!

 

Ich glaub, wenn ich Dich richtig verstanden habe, meinst Du, das Du mit dem Restwert einen neuen Smart kaufen kannst? Ich habe genauso gedacht. Es sieht aber anders aus. Der Restwert beschreibt den Wert des Smarts an diesem Tag, also die Restschuld, die Du noch begleichen musst. Das heisst,

- Entweder Du gibst den Smart dem SC zurück

( dann ist die Schuld ausgeglichen, weil der

Wagen ja noch 9991,14 Euro wert ist und

das die Restschuld von 9991,14 Euro deckt,

Du bekommst also keinen Cent mehr, kannst

also das Geld nicht für einen Anzahlung

nutzen

- Du verkaufst den Smart privat. Da bekommst du in der Regel mehr Geld für. Alles was über 9991,14 Euro liegt, kannste als Anzahlung benutzen und mit den 9991,14 Euro musst Du Deinen Wagen auslösen

- Oder Du behälst Deine Kugel und finanzierst die 9991,14 Euro zu dem an diesem Tag gültigen Zinsatz weiter.

 

 

Man kann es aber auch wirklich falsch verstehen......... :)


, Betrachtungsmodus: 800 Pixel max.

 

einzelbild.php?id=84598&quality=80&maxpixel=800&identifier=d7b91b46a2

Mein Hannibal!

 

 

[] []

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    • Moin, sehr geehrter Fastnachter, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   und:   Auf die Bemerkung:   Das mag für die Wahl der Farbe/n zutreffen. Nicht jedoch für deren Eintragung in die amtlichen Papiere (wenn die Außenfarben nach eigener Entscheidung von den werksmäßigen Farben anweichen sollten...).   Die Außenfarben haben den Status einer "amtlichen Eintragung / Bescheinigung" und sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1/"Fahrzeugschein" (hier unter der Ziffer 11) und auch entsprechend in der Zulassungsbescheinigung Teil 2/"Fahrzeugbrief" dokumentiert. (Und es soll bei der Rennleitung und auch bei den Prüfberechtigten ja welche geben, die das gaaaaanz genau überprüfen.....).   Die Abänderung/en der Farbe/n sind/ist bei nächster sich bietender Gelegenheit der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen (zur Kenntnis zu bringen, die neuen Farbe mitteilen und/oder vorzeigen) und die Papiere entsprechend berichtigen zu lassen. (Mutmaßlich nach Termin und gegen Gebühr, deren Höhe mir z.Zt. nicht bekannt ist). Jedenfalls sollen die Papiere mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Kfz übereinstimmen.....   Bitte nicht hauen, ich habe die Vorschriften nicht gemacht (stammen wohl den Ursprüngen nach aus der Frühzeit des Terrorrismus und den entsprechenden Fahndungsmaßnahmen.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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