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Anonymous

Smart Roadster

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Hi,

 

Ich überlege gerade ob ich mir auch einen Smart zulegen soll.

 

Besonders gut gefällt mir der Smart Roadster.

Leider weiß ich nicht ob es der mit dem ,,großen" oder ,,kleinem" Motor sein soll.

 

bei sw-Exclusive gibt es für beide den 109 PS Kitt.

 

Außerdem soll ein Schraubfahrwerk rein, mit breiten Alus.

 

Deshalb meine Frage, lohnt sich der Kauf des ,,großens" ?

 

Die Alus kommen ja eh runter.

 

Was ist bei beiden noch verschieden ?

 

Der Kleine + Umbau auf 109 PS ist immer noch günstiger als der Große mit 82 PS.

 

Klima, E-Fensterheber usw brauche ich nicht.

Soll halt ein Zweitwagen, nur für den Sommer und gutes Wetter werden.

 

Wie soll ich mich entscheiden.

 

Grüße

Thomas B.

 

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e-fensterheber haben alle

 

für den kleinen gibts kein leder, keine sitzheizung und kein sportpaket, also auch keine lenkradschaltung...

 

ausserdem hat der kleine roadster die normalen smart-sitze aus dem city-coupe während es für den grossen stärker ausgeformte sportsitze gibt...

 

ich glaube das dürften die wichtigsten unterschiede gewesen sein...

-----------------

smarte Grüsse

-Marc-

 

cabrioinnen01.jpg

einsteigen - wohlfühlen

img.cgi?fahrzeug=100696

 

www.marcluppa.com

 


smarte Grüsse

-Marc-cabrioinnen01.jpgeinsteigen - wohlfühlenimg.cgi?fahrzeug=100696http://www.marcluppa.com

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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