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Anonymous

Seit wann ist ESP im Smart ?

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Um es nochmal - obwohl schon tausendmal geschrieben - klarzustellen:

 

ESP kann KEINEN Abflug vermeiden, wenn man zu schnell ist.Es hat ja keinen Einfluß auf die Haftung zwischen Reifen und Straße.

Es kann im Falle des unvermeidlichen Abflugs allenfalls (und das ist schon sehr, sehr viel!) dazu beitragen, daß die Kugel selbst in dieser Extremsituation bedingt lenkbar und dirigierfähig bleibt. Soll heißen: Man kann wenigstens die Lücke zwischen den Bäumen anpeilen statt an einem von ihnen zu zerschellen.

Im Zweifel ein Unterschied zwischen Leben und Tod.

 

Seine eigentliche Stärke liegt eben im indifferenten Bereich: Da, wo die Kiste schleudert, aber noch einfangbar ist.

Und eben dieses Einfangen kann es besser als jeder noch so begnadete Fahrer. Weil es eben die Fähigkeit hat, jedes Rad einzeln anzusteuern.

 

Ich habe hier so eine kleine "Haus-Teststrecke" fast vor der Tür. Heftige Serpentinen mit üblem geflickten Fahrbahnbelag. Da jage ich gern ein Auto mal rauf und runter. Besonders gern bei Nässe.

Was bei Trust+ ein Ritt auf der Rasierklinge war (es ist nicht lustig, mitten im Gegenlenken plötzlich keinerlei Vortrieb mehr zu haben), ist jetzt mit ESP völlig problemlos.

 

 

Wie gesagt, solange man schnell, aber nicht zu schnell ist.

 

Na, meine Aussage von oben muß ich auch noch ein wenig korrigieren: In Grenzen setzt ESP doch die mögliche Kurvengeschwindigkeit herauf. Weil eben die Hampelei der Kugel mit dem kurzen Radstand und dem hohen Kippmoment in der Kurve der Haftung nicht gerade förderlich ist.

Jeder kennt's aus dem Straßenrennsport: Schnell ist der, bei dem's nicht so aussieht, wer also ohne Querstehen und anderen Unfug durch die Kurve kommt. Und dabei hilft eben das ESP.

 

Grüße

 

Werner

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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