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smartcabriofan

Kratzer im Cabrio-Heckfenster

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Habe neulich einige "tiefe" Kratzer im Heckfenster entdeckt. Cabrio-Scheiben-Politur hat nichts gebracht. Verdeckt-Tausch ist sicherlich entsetzlich teuer. Hat jemand Erfahrung (Hausmittelchen) ?

:(

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Hi

 

Ich denke, wenn der Kratzer wirklich tief sitzt, dann hilft leider nichts mehr. Feine Kratzer bekommst Du sicher mit Politur raus. Aber solche.. :(

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Greets

-Mesh-

 

Es klapperten die Klapperschlangen bis ihre Klappern schlapper klangen...

 

Mein smart unter www.marc-online.ch

img.cgi?fahrzeug=100525

 


Grüsse
-Mesh-

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Hatte auch viele kratzer in meiner Heckscheibe.... Mein Freund war mit nem Eiskratzer zugange.... Dem hab ich vielleicht was .....! :evil: Nur mit viel polieren und mir Glasreiniger und mit Küchenrolle ging es, etwas, aber zufrieden war ich damit nie, aber ich habe meinen Sündenbock immer bei mir, dem ich es auch lange vorhielt!

Aber jetzt hab ich ne neue Heckscheibe, weil mir einer das Verdeck aufgeschlitzt hat, eingendlich kann ich ja froh darüber sein, denn ich hab ja ne neue und die pflege ich was das Zeug hält.

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img.php?u=luegga&t=2&i3=txgjo8tgg1gsj6t0ctc0g1og838de6xe&ts=12158

 

img.php?u=luegga&t=2&i3=q31ce4x441jj683xoo34dcxteoc6q41d&ts=12158

 

Immer schön Smarti bleiben!

 

Grüsse Manusmarti.

 

 

 

 

 


 

 

 

Grüsse Manusmarti.

 

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Mit dem Eiskratzer... :o Da bekomm ich ja glatt Hühnerhaut.. ;-)

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Greets

-Mesh-

 

Es klapperten die Klapperschlangen bis ihre Klappern schlapper klangen...

 

Mein smart unter www.marc-online.ch

img.cgi?fahrzeug=100525

 


Grüsse
-Mesh-

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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