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Timo

Erhöhter Verbrauch nach B-Inspektion!

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Hab vor knapp 4 Wochen an meinem CDI die B Inspektion machen lassen und seitdem ist der Verbrauch auf über 5Liter gestiegen(sonst 4,5Liter)!Das SC kann nichts finden!Haben mir angeblich ne neue Software draufgemacht und der Verbrauch bleibt immer noch gleich! :-x

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Gruß Timo
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sg-nrw.jpg
img.cgi?fahrzeug=100454

feuerwehrinaction2.gif


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Das gleiche Problem habe ich auch nach meiner A-Inspektion. Es wurde auch neue Software installiert. Der Verbrauch ist zwar nicht so hoch wie deiner aber immer noch höher als vor der Inspektion. In einem älteren Beitrag über ein Softwareupdate habe ich gelesen, dass die gespeicherten Daten durch das Update verloren gehen und erst mühsam wieder gesammelt werden müssen. Das wäre dann wie beim Neuwagen, wo nach 3000 Km (glaube ich) der Verbrauch auch merklich zurückgeht. Ich bin aber kein Techniker und die 3000 Km nach der Inspektion habe ich auch noch nicht überschritten, darum kann ich hier leider keinen Erfahrungsbericht beitragen. Evtl. kann das hier einer bestätigen oder auch wiederlegen.
Du bist zumindest nicht allein mit dem Problem.
Gruß
Holger

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Was beinhaltet denn ein Update der Software?
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Greets
-Mesh-

Mein smart unter www.marc-online.ch


Grüsse
-Mesh-

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Gehe mal davon das die neue Software Änderungen in der Gemischaufbereitung beinhaltet(Einspritzmenge und Zeit?) :)
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Gruß Timo
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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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    • Das dies möglich ist, ist keine Frage allerdings wird dazu ein Gerät benötigt welches weder MB selbst in seinen Werkstätten hat noch irgendeine Hinterhofwerkstatt. Der offizielle Weg wäre Sam und Tacho zu erneuern denn dann (Km Stand unter 500) kann mit der Stardiagnose der Kilometerstand einmalig angepasst werden.  Das ist hier auch der entstandene Schaden.  Ich würde ihm auf in etwa 2-2500€ schätzen.  Neue Sam, neuer Tacho plus Montage und Codierung.  Allerdings müsste auch hier der korrekte Kilometerstand rechtssicher gegenüber der durchführenden Firma nachgewiesen werden. Ob da ein einfacher Werkstattauftrag reicht wage ich zu bezweifeln. Dieser Nachweis ist halt sehr schwierig da der Zähler ja nicht mehr original ist. Sonst würde sich die durchführende Firma ebenfalls juristisch angreifbar machen. Das ist das Problem in diesem Fall....  Es gibt natürlich eine viel günstigere Lösung aber diese ist eben nicht rechtssicher da es sich dabei um Tachomanipulation handelt.... Insbesondere ohne Nachweis über den genauen aktuellen Kilometerstand.... Ich denke die sinnvollste Lösung ist eine einvernehmliche Schadensersatzlösung und mit dem gesprungen Kilometerstand zu leben. Oder eben der zivilrechtliche Weg welcher aber teuer und mit Risiko für Werkstatt und Kläger verbunden ist.
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