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Asuka

Antriebswelle / Modell 2003

Empfohlene Beiträge

Wie sieht es aus mit der Antriebswelle des neuen Smarts Modell 2003. Ist sie immer noch unlackiert so das man selber nachlackieren sollte ?! :-?

Wäre sehr unschön wenn Smart da nicht nachgebssert hat. :evil:


Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.. ;)

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ich versteh nicht warum die lackiert sein sollten... ist technisch absolut nicht notwendig und optisch auch nicht weil man sie sowieso nur von unten sieht... von daher gibt es in meinen augen da nichts zum "nachbessern"... :roll:

solche dinge würden den smart nur noch teurer machen ohne irgendeinen erkennbaren vorteil.

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smarte Grüsse

-Marc-

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Marc am 11.01.2003 um 16:47 Uhr ]


smarte Grüsse

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Das sehe ich nun wirklich anders... Selbst mein alter Audi setzt an solchen entscheidenen Bauteilen ( im übrigen Baujahr 89) keinen Rost an...

Sowas muss doch zu so einem Preis wirklich nicht sein. :-x


Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.. ;)

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Bei meinem BMW 325i waren die Antriebswellen auch nicht lackiert. Und wie schon gesagt, die Funktion wird durch den Rost nicht beeinträchtigt...
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smarte Grüsse

-Marc-

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Ja na sicher... Mein durchgerosteter Golf 2 fuhr auch noch... Trotzdem ist es in der heutigen Zeit üblich solche Bauteile vorher zu vergüten... Sowas ist bei solch einem Preis unangemessen... :roll:


Mal verliert man, mal gewinnen die anderen.. ;)

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wir könnten hier noch ewig weitermachen :-D du wirst meine meinung nicht ändern und ich deine nicht also lassen wir es einfach ;-)
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smarte Grüsse

-Marc-

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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