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deluxe

CDI und Änderung der Serienbereifung

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hallo, ich habe auf meinem cdi 175er rundum auf erko-felgen und einen tuning chip und trotzdem die steuerermäßigung.

es kommt immer darauf an wen du fragst.

aber es ist möglich.

felgentip: www.smartspeed.de

gruß aus muc


smart_mini.jpg

 

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Hallo.

Im Oktober wird es soweit sein, daß ich auch zu den glücklichen Smartbesitzern mit Trekker-Antrieb gehöre.

Da die Serienbereifung des CDI vorne nur 135´er Reifen umfaßt, stellt sich hier die Frage einer Umrüstung. Mein SC sagte mir jedoch, daß durch größere Reifen die Steuerfreiheit verloren geht. Stimmt das ?

Angeblich würden die niedrigen Emmissionswerte nur mit den Energiesparreifen erreicht.

Hat jemand schon hiermit Erfahrungen gemacht ?

Gruß

Uwe

 

 

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Wenn man den Tunern glauben darf, darf man rundum 175er Reifen aufziehen, ohne das die Steuerbefreiung verloren geht. Es geht wohl um die maximale eingetragene Reifenbreite, die ja 175 für die Hinterreifen beträgt, die dafür nicht überschritten werden darf. Für genaueres sieh mal unter www.brabus.de oder www.digitec.de nach... die laden den Diesel durch Chiptuning auch noch auf 40 kW auf, ohne das die Steuerbefreiung verloren geht.


sig-swe.jpg

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Hallo.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Auch die Auskünfte der verschiedenen Tuner sowie deren Möglichkeiten haben mich erstaunt.

Gruß

Uwe

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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