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Smart911a

Kühlwasserlüfter Ausbau /Tausch, 450er, Ausbau nach unten

Empfohlene Beiträge

Bei meim 450er Smart, Bj 2000 mit Klima muß ich den Kühlwasserlüfter ausbauen, tauschen.

Folgendes ist geschehen. Ich stand an der Ampel, plötzlich gab es einen Schlag und gleich danach ein ratterndes Geräusch.

Wagen aus gemacht und an Standstreifen geschoben. Gekuckt..gewartet ..nichts gefunden. Wieder an gemacht lief problemlos rattern war nicht zu hören.

Auf Hebebühne sah man den Schaden. Es hatte sich die obere linke Halteschraube vom Lüfterrahmen gelöst und ist ab gegangen im laufenden drehenden Lüfter.

Folge: sofortige Unwucht des Lüfters und er schrappte dann am Halter und der Ausenring des Lüfters brach. Das war dann das Rattern. 😥

 

Also muß ich den Lüfter tauschen. Ich würde das Frontpanel abmachen und auf der Hebebühne wollte ich die 4 Schrauben des  Achsträgers lösen um die Achse so 8cm zurück ziehen zu können um dann den Lüfter nach unten heraus zu nehmen. 

 

Die Frage ist : Hat das so schon jemand gemacht ? geht das so ? 

Der andere Weg wäre nach Fahrerseite heraus zu bauen...dazu müsste ich dann die Front zerlegen wie es in einigen Videos zu sehen gibt. Jedoch die Klimaleitung wollte ich dazu nicht trennen.

Ich denke nach unten heraus nehmen ist viel einfacher. Ich habe mir das angesehen und denke das könnte gehen.

Was meinen die Spezialisten ? 

bearbeitet von Smart911a

andreasma

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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