Jump to content
smart_hh_hh

451 Funkfernbedienung funktioniert nicht

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich habe einen 451 MHD ‘10 erworben, bei dem leider die Funkfernbedienung beider Schlüssel nicht funktionsfähig ist. Ich habe das Auto mit einem Schlüssel gekauft, einen zweiten, neuen Schlüssel dazu erworben und beide bei Mercedes über Stardiagnose anlernen lassen. Beide entsperren die WFS, allerdings reagiert das Auto nicht auf Betätigen der Knöpfe. Der Kollege bei Mercedes hat es auch noch mit einem bekannt funktionierenden Schlüssel von sich probiert, ist leider auch fehlgeschlagen.

Ich habe den Empfänger im Auto im Verdacht… 

 

Hat hier jemand schon mal etwas ähnliches gehabt? 
 

Grüße aus Hamburg 

 

 

bearbeitet von smart_hh_hh

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 2 Stunden schrieb smart_hh_hh:

Beide entsperren die WFS, allerdings reagiert das Auto nicht auf Betätigen der Knöpfe.

Das heißt, dass der Zündschlüssel im Zündschloss die WFS entriegelt und den Motor starten kann,

nur die Funkfernbedienung für das Öffnen bzw. Verschließen der Türen funktioniert nicht?

 

Schau mal hier Funkschlüssel

Vielleicht hilft das ja weiter.

 


smart fortwo coupe mhd passion 71PS 2013

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Leider passiert auch mit dem Trick von dir absolut gar nichts…

Weiß jemand ob es beim 451 auch einen Empfänger gibt, oder ist der im SAM verbaut? 
 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.291
    • Beiträge insgesamt
      1.617.384
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.