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Noah

Suche Teilgutachten für Original-Carlsson-Teile am Smart Carlsson 453 (2-Türer

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Hallo zusammen,

 

wir haben vor 16 Monaten einen Smart Carlsson 453 (2-Türer) gekauft - mit TÜV und allem tipptopp. Nun hatten wir eine neue TÜV-Prüfung, und dabei wurde ein Teilgutachten für die Original-Carlsson-Teile verlangt, das uns leider fehlt.

 

Deshalb suchen wir jemanden, der ebenfalls einen Smart Carlsson 453 (2-Türer) fährt und das entsprechende Teilgutachten für die Original-Carlsson-Teile besitzt. Wir würden es gerne abkaufen oder gegen eine Kopie eine faire Summe zahlen.

 

Falls jemand helfen kann, bitte einfach hier melden oder per PN schreiben.

 

Vielen Dank im Voraus!

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Hat denn der Vorbesitzer keine Abnahme der Teil durchführen lassen?

Dann müsste zumindest eine Abnahmebestätigung irgendwo vorliegen, auch wenn die Gutachten dazu nicht mehr vorhanden sind.

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War ein Autohändler, der all die Papiere uns gegeben hat. Ist aber beim Umzug verloren gegangen.

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Notfalls musst Du eben in den sauren Apfel beissen und die bei Carlsson noch mal kostenpflichtig bestellen, wenn dir hier keiner weiter helfen kann.

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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