Korrekt.
Daher mein Hinweis auf einen Rechtsanwalt. Ggf. kann man mit Gutachter und Ra ja einen Tausi oder ein paar Hunderter holen, den Gap zwischen dem Fahrzeugwert bei 12x.000km und 19x.000 km.
@Pete13
Ggf. geht es ja ohne Ra.
Du kannst ja mal online zwei Wertermittlungen durchführen, ausdrucken und dann den Gap der Werkstatt vorlegen. Ggf. einigt ihr euch dann.
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