Ich empfehle Dir gar nix!
Ich will Dich nur darauf hinweisen, daß das Fehlen des RPF bei gleichzeitiger Eintragung in den Papieren durchaus geahndet werden kann. Dann ist hinterher der Aufschlag, wenn es tatsächlich so weit ist, nicht ganz so unvorbereitet.
Die Töpfe platzen ja meistens an der Naht auf, das gibt es explizit Reparaturbleche, die man dort anbringen kann.
Dann sind Schienen aus Metall, die dort angeschweisst werden können.
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